Das Katasteramt

Katasteramt

Ein Katasteramt ist eine staatliche oder kommunale Behörde, welche die Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens wahrnimmt. Diese Vermessungsämter können sowohl auf Bundes- als auch auf Landes- und kommunaler Ebene geführt sein. In Deutschland obliegt diese Aufgabe den einzelnen Ländern. Die Hauptaufgaben des jeweiligen Amtes sind die Vermessung von Grundstücken und Flurstücken sowie für die amtliche Kartografierung von Seegebieten und Landschaften. Ein derartiges Vermessungsamt ist wichtig, da die dort aufbewahrten Flurkarten die Grundstückgrößen und deren Eigenschaften anzeigen.

Verschiedene Katasterämter

Das Wort Kataster stammt vom lateinischen „catasta“ beziehungsweise vom französischen „cadastre“ ab. Ein Kataster bezeichnet also ein Register oder eine Sammlung. Die Hauptaufgabe des Katasteramtes ist also die Vermessung und Kartographierung des Landesgebietes sowie die Führung des amtlichen Verzeichnisses der Grundstücke. Je nach Bundesland kennt man das Katasteramt unter unterschiedlichen Bezeichnungen, wie etwa als Amt für Bodenmanagement. Im Norden Deutschlands nennt sich diese Behörde auch Flurstück, das ein bereits vermessenes Gebiet bezeichnet. Weitere Bezeichnungen sind:

  • Liegenschaftskataster: Ein Flurstück gemeinsam mit den darauf befindlichen Gebäuden bildet die sogenannte Liegenschaft. In einem Liegenschaftskataster sind die vermessenen Flurstücke und deren Eigenschaften katalogisiert. Diese Datensammlung umfasst auch die räumliche Lage jedes verzeichneten Grundstücks und auch alle darauf befindlichen Gebäude.
  • Vermessungsamt: In einem Vermessungsamt kommen die Flurstücke zunächst als Eintrag in ein Liegenschaftsbuch. Anschließend erfolgt die Erstellung einer Liegenschafts- oder Flurkarte auf Basis der vermessenen Grundstücke.

Digitale Liegenschaftskataster

Ein Liegenschaftskataster führt das Liegenschaftsbuch, das Nachweise für jede Liegenschaft enthält. Dies sind ein Texteintrag als beschreibenden Nachweis und eine Liegenschaftskarte als geometrischen Nachweis. In vielen Ämtern ist dieses Verzeichnis bereits digitalisiert und als Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem erhältlich. Davon gibt es mehrere Arten:

  • Das Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) ist ein digitalisiertes Katasterbuch, das als amtliches Verzeichnisses aller Grundstücke dient. Dieses ALB ist die Basis für die Bezeichnung der Grundstücke im Grundbuch. Die Einteilung des Verzeichnisses im Liegenschaftsbuch erfolgt in Gemarkungen, Fluren und Flurstücke.
  • Die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) enthält alle Daten der analogen Liegenschaftskarten oder Flurkarten. Verzeichnet sind auch Grenzpunkte und die Punkte für die Grundlagenvermessung. Diese dienen als Grundlage, wenn beispielsweise Flurstücke neu vermessen werden müssen. Sie ergänzt die Daten im ALB und mit diesem Verzeichnis gemeinsam das Liegenschaftskataster. Die Daten von ALB und ALK lassen alle Flurstücke exakt lokalisieren.
  • Das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) führt die Daten von ALB und ALK zusammen. In einigen Bundesländern hat ALKIS daher diese beiden Systeme bereits zur Gänze ersetzt.

Tätigkeitsbereiche

Das Katasteramt hat eine Vielzahl von Aufgaben im Zusammenhang mit Vermessung und Verzeichnis von Liegenschaften. Das Liegenschaftskataster ist beispielsweise stets dann nötig, wenn es um die bauliche Erschließung neuer Flurstücke oder von Bauland geht.

  • Auskunft: Kataster- und Vermessungsämter sind wichtige Auskunftsstellen, wenn sich Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden über die genaue Größe eines Flurstücks informieren wollen.
  • Vermessung: das Katasteramt vermisst Grundstücke und darauf befindliche Gebäude.
    Bearbeitung von Bodenordnungsverfahren: Das Katasteramt bearbeitet unter anderem die Ergebnisse von Flurbereinigungen oder Umlegungen.
  • Auswertungen: Vermessungen werden ausgewertet, um beispielsweise Grundstücksgrenzen neu zu kartografieren.
  • Kartierung: Die Messdaten und Eigenschaften von Gebäuden und Flurstücken werden in Landkarten eingetragen (Katasterkarte).
  • Urkundenerstellung: Gegen eine Gebühr können Immobilienbesitzer Urkunden vom Vermessungsamt anfordern, wie etwa
    • Grundbuchauszug
    • Bebauungsplan
    • Liegenschaftskarte (Flurkarte)
    • Auszug aus dem Liegenschaftsbuch.
Über Andreas Kirchner 476 Artikel
Andreas Kirchner ist Herausgeber des Magazins ratgeber-eigentumswohnungen.de. Auf unserer Seite stellen wir Ihnen interessante Ratgeber rund um das Thema Immobilien, insbesondere Eigentumswohnungen, ausgiebig vor. Alles was Sie rund um die Eigentumswohnung wissen sollten erfahren Sie bei uns.