Wofür kann die Eigentümergemeinschaft die Rückstellung verwen­den?

Wofür kann die Eigentümergemeinschaft die Rückstellung verwen­den?

Laut Wohnungseigentumsgesetzes ist jede Eigentümergemeinschaft einer Immobilie verpflichtet, eine angemessene Rückstellung für Reparaturen und Sanierungen zu bilden. Diese Instandhaltungsrücklage oder Instandhaltungsrückstellung ist zweckgebunden und dient ausschließlich für Instandhaltung einer Immobilie sowie für eventuell anfallende dringende Reparaturen. Eine angemessene Instandhaltungsrückstellung gehört zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft sind verpflichtet, Beiträge zu diesen Rückstellungen zu leisten. Das Gesetz schreibt bereits vor, wie die Rückstellung zu verwenden ist. Jedoch haben die Miteigentümer das Recht, in einer Versammlung mit Mehrheit über die Art von Sanierungsarbeiten zu entscheiden.

Die Instandhaltungsrückstellung

Bei einer Instandhaltungsrückstellung handelt es sich um eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene angemessene Geldsumme. Diese ist am gemeinschaftlichen Eigentum ausdrücklich zweckgebunden für

  • notwendige Instandsetzung (Sanierung und Reparaturen)
  • Instandhaltung der Immobilie
  • modernisierende Instandsetzung.

Finanziert wird diese Rückstellung durch monatliche Beiträge, welche von den Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft anteilsmäßig zu tragen sind.

Derartige Rückstellungen bleiben im Vermögen der Wohnungseigentümergemeinschaft und bleiben auf Bankkonten angelegt, die auf den Namen dieser Eigentümergemeinschaft lauten. Liegt in einer Wohnanlage keine angemessene Instandhaltungsrückstellung vor, kann jeder Eigentümer diese gegebenenfalls sogar gerichtlich durchsetzen. Diese Rückstellung gehört zum Verwaltungsvermögen, deren Verwaltung ist Aufgabe des Hausverwalters. Die Verwaltung muss auch die monatlichen Beiträge berechnen und im Wirtschaftsplan entsprechend anführen, welcher der Wohnungseigentümerversammlung zur Abstimmung vorgelegt wird.

Die Sonderumlage

Geht es um einen einmalig zahlbaren Betrag für eine Sanierung, spricht man von der Sonderumlage. Diese kommt üblicherweise zur Deckung kleinerer Reparaturarbeiten zum Einsatz, um die Instandhaltungsrückstellung unangetastet zu lassen.

Die Höhe des Rückstellung

Die Höhe von Rückstellungen ist unter anderem von Zustand, Alter, Ausstattung und Reparaturanfälligkeit einer Immobilie abhängig. Üblicherweise umfasst eine Kalkulation für angemessene Rücklagen die voraussichtlichen Sanierungsarbeiten in den kommenden zehn bis 15 Jahren. Die monatlichen Beiträge zur Rückstellung müssen von allen Miteigentümern anteilig aufgebracht werden. Denn als Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat man auch Anteil am Gemeinschaftseigentum (wie Treppenhaus, Keller, Speicher) und die Verpflichtung, sich die anfallenden laufenden Kosten für dieses Gemeinschaftseigentum zu teilen. Als Verteilungsschlüssel dient meist der Miteigentumsanteil, sofern nichts anderes in der Gemeinschaftsordnung oder in der Teilungserklärung festgeschrieben ist. Meist dient die Quadratmeterzahl einer Wohnung die Grundlage für den Verteilungsschlüssel.

Über Andreas Kirchner 455 Artikel
Andreas Kirchner ist Herausgeber des Magazins ratgeber-eigentumswohnungen.de. Auf unserer Seite stellen wir Ihnen interessante Ratgeber rund um das Thema Immobilien, insbesondere Eigentumswohnungen, ausgiebig vor. Alles was Sie rund um die Eigentumswohnung wissen sollten erfahren Sie bei uns.