Checkliste: Die 10 besten Tipps zum Baukindergeld

Baukindergeld

Die Bundesregierung fördert den Erwerb von Wohneigentum mit insgesamt knapp 10 Milliarden Euro Baukindergeld. Im September 2019 ist bereits ein Drittel des Geldes für rund 130.000 Familien mit Kindern verplant. Damit auch Sie von der Förderung profitieren können, hier die besten 10 Tipps zum Baukindergeld.

Ob Eigentumswohnung oder Eigenheim – die eigenen vier Wände sind eine funktionstüchtige Mietpreisbremse. Statt den Vermieter ein Leben lang reich und reicher zu machen, zahlt der Wohnungseigentümer oder Häuslebauer in die eigene Tasche. Monat für Monat und mit jeder Tilgungsrate verringert sich der Darlehensbetrag, bis das eigene Heim am Ende komplett entschuldet ist. Um insbesondere jungen Familien mit Kindern den Kauf einer Eigentumswohnung oder den Bau eines Hauses zu erleichtern, gibt es das Baukindergeld. Früher hieß diese staatliche Förderung selbst genutzten Wohneigentums „Eigenheimzulage“.

Klar – Anspruch auf Baukindergeld, insgesamt 12.000 Euro je Kind, haben nur Familien, die die Voraussetzungen erfüllen. So darf Sohn oder Tochter keine 18 Jahre alt sein und muss bei Antragstellung auf Baukindergeld im Haushalt der Eltern leben. Zudem hat der Gesetzgeber Wohnungskäufer und Häuslebauer, die vergleichsweise viel Geld verdienen, von der Förderung ausgeschlossen. Nur wer die Einkommensgrenze einhält, bekommt den Zuschuss.

12.000 Euro je Kind vom Staat – das ist sehr viel Geld und kann manche Finanzierungslücke schließen. Allerdings machen viele Käufer oder Bauherren mangels Erfahrung mit staatlicher Bürokratie Fehler. Diese können sehr teuer werden, sofern deshalb der Antrag auf Baukindergeld abgelehnt wird. Hier eine Checkliste mit den besten 10 Tipps zum Baukindergeld.

Tipp 1: Finanzielle Überforderung vermeiden

Dieser Tipp gilt immer und grundsätzlich, unabhängig vom Wohnungskauf oder Hausbau. Denn wegen der sehr niedrigen Hypothekenzinsen entscheiden sich nicht wenige junge Familien für den Erwerb von Wohneigentum, obwohl sie sich dieses finanziell eigentlich nicht leisten können. Verbraucherschützer warnen immer wieder, Wohnungs- oder Hausfinanzierungen bis an die Grenze des finanziell Möglichen auszureizen. Für unvorhergesehene Ausgaben, etwa eine Autoreparatur, fehlt dann oft das Geld. Besser das Vorhaben aufschieben und noch ein paar Jahre Vermögen bilden, um für einen späteren Wohnungskauf mehr Eigenkapital zu haben.

Tipp 2: Überprüfen Sie Ihr Einkommen

Anspruch auf staatliche Förderung beim Kauf einer Eigentumswohnung hat nur, wer nicht zu viel verdient. Die Einkommensgrenze beträgt 75.000 Euro im Kalenderjahr. Allerdings ist die ganze Sache nicht so einfach, wie sie auf den ersten Blick scheint. Für Wohnungskäufer und Häuslebauer bedeutet dies: genau nachrechnen und vielleicht auch ein wenig taktieren.

Hintergrund: Bei jenen 75.000 Euro handelt es sich nichtum das Bruttoeinkommen, sondern um das „zu versteuernde Einkommen“. Dieses ergibt sich, vereinfacht ausgedrückt, durch den Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen sowie anderen Aufwendungen vom Bruttoeinkommen. Folge: Brutto darf der Antragsteller durchaus 90.000 Euro oder mehr im Jahr verdienen und kann dennoch Anspruch auf Baukindergeld haben.

So lässt sich überschlägig prüfen, ob Sie die Einkommensgrenze einhalten: Sie addieren Ihr „zu versteuerndes Einkommen“ aus dem 2. und dem 3. Jahr vor Antragstellung auf Baukindergeld und dividierenden dieses Ergebnis durch zwei. Kommen höchstens 75.000 Euro heraus, ist zumindest die Einkommensgrenze eingehalten.

Tipp 3: Kinderbonus beim Einkommen nutzen

Für jedes Kind, das mit den Eltern im gemeinsamen Haushalt lebt, erhöht sich die Einkommensgrenze um 15.000 Euro. Dies bedeutet: Eine fünfköpfige Familie – Vater, Mutter und drei Kinder – darf ein zu versteuerndes Einkommen von 120.000 Euro haben. Dies entspricht erfahrungsgemäß einem Bruttoeinkommen von 140.000 bis 150.000 Euro im Jahr.

Tipp 4: Alter des Kindes und Anspruch auf Kindergeld beachten

Die Regeln des Gesetzgebers sind eindeutig. Konkret: Das Kind darf bei Antragstellung auf Baukindergeld nichtvolljährig sein und muss im Haushalt der Eltern leben. Außerdem müssen die Eltern Anspruch auf Kindergeld haben.

Tipp 5: Auch bei Schwangerschaft vom Baukindergeld profitieren

Anspruch auf staatliche Förderung etwa für den Kauf einer Eigentumswohnung besteht nur, falls das Kind bei Antragstellung im gemeinsamen Haushalt lebt. Im Umkehrschluss bedeutet dies: Liegt bei Antragstellung „nur“ eine Schwangerschaft vor, gibt es kein Baukindergeld. Hier gilt es also, den Geburtstermin und den Bezug von Baukindergeld aufeinander abzustimmen. Und das geht so:

Mitte Mai 2019 hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), über die das Baukindergeld abgewickelt wird, neue Förderregeln veröffentlicht. Unter anderem muss der Antrag auf staatliche Förderung 6 Monate (zuvor: 3 Monate) nach Einzug in die Wohnung oder das Eigenheim gestellt werden. Sofern das Kind also in diesem halben Jahr geboren wird, besteht Anspruch auf Baukindergeld. Vorausgesetzt selbstverständlich, dass die anderen gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.

Tipp 6: Nicht in die „Verwandtenfalle“ tappen

Mitte Mai 2019 hat die KfW in einem anderen Bereich die Regeln verschärft. Dies bedeutet: Sogenannte innerfamiliäre Erwerbe, beispielsweise der Übergang einer Wohnung oder eines Hauses von den Eltern auf die erwachsenen Kinder, ist im Gegensatz zu vorher nicht mehr förderfähig.

Tipp 7: Extra-Förderung im Freistaat Bayern nutzen

Unter der Bezeichnung „Baukindergeld Plus“ wird das Baukindergeld des Bundes in Höhe von insgesamt 12.000 Euro pro Sprössling um alles in allem 3.000 Euro in Bayern aufgestockt. Die gesetzlichen Voraussetzungen sind identisch mit denen des Baukindergeldes auf Bundesebene.

Übrigens:
Unabhängig davon gibt es im Freistaat Bayern eine eigene Eigenheimzulage. Einmalig mit 10.000 Euro gefördert wird jeder, der eine Wohnung kauft oder ein Eigenheim baut. Unabhängig vom Familienstand und auch davon, ob Kinder vorhanden sind oder nicht.

Tipp 8: Baukindergeld mit andern KfW-Programmen kombinieren

Die Förderung selbst genutzten Wohneigentums liegt den Politikern, unabhängig von deren Parteizugehörigkeit, traditionell am Herzen. In diesem Zusammenhang werden über die Staatsbank KfW sehr zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse für bestimmte Maßnahmen vergeben. So lässt sich das Baukindergeld mit anderen KfW-Programmen kombinieren.Nach Berechnungen von Verbraucherschützern kann diese Kombi sogar derart günstig sein, dass Wohnungskäufer und Häuslebauer manchmal weniger Geld zurückzahlen müssen, als sie sich geliehen haben.

Tipp 9: Auch andere Förderquellen anzapfen

Nicht allein der Bund hilft über seine Staatsbank KfW beim Erwerb von Wohneigentum. Wohnungskäufer und Bauherren können auch andere Förderquellen anzapfen – etwa bei den Bundesländern, den Städten und Gemeinden und sogar bei Energieversorgern. Einen Überblick, was alles möglich ist, gibt es hier.

Tipp 10: Beim Mehrgenerationenhaus Baukindergeld und Steuervorteile kombinieren

Das sogenannte Mehrgenerationenhaus hat viele Vorteile. In der einer Wohnung leben die Eltern mit ihren Kindern, in der anderen Opa und Oma. Im Familienverbund hilft man sich, wenn nötig. Dies hat auch finanzielle Vorteile. Denn in der Regel besteht für die Wohnungen, die die Eltern mit ihren Kindern im Mehrgenerationenhaus bewohnen, Anspruch auf Baukindergeld. Die andere Wohnung, in der die Großeltern zur Miete leben, bietet oft erhebliche Steuervorteile. Wer dies für die eigene Familie verwirklichen möchte, sollte vorab unbedingt mit einem versierten Steuerberater sprechen, damit es keine Probleme mit dem Finanzamt gibt.

Über Andreas Kirchner 480 Artikel
Andreas Kirchner ist Herausgeber des Magazins ratgeber-eigentumswohnungen.de. Auf unserer Seite stellen wir Ihnen interessante Ratgeber rund um das Thema Immobilien, insbesondere Eigentumswohnungen, ausgiebig vor. Alles was Sie rund um die Eigentumswohnung wissen sollten erfahren Sie bei uns.