Ein Wohnhaus gilt noch immer als der größte Energieverbraucher in Deutschland: Etwa 35 Prozent und rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen entfallen auf die Gebäudenutzung. Die Bundesregierung plant seit 2014 mit unterschiedlichen Maßnahmen, die Energie- und Klimaziele bis 2020 zu erfüllen. Der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) legt Eckpunkte für die Energieeffizienz eines Gebäudes fest. Die Energieeffizienzstrategie Gebäude (ESG) umfasst sowohl Bestandsgebäude als auch Neubauten. Zu den Energiesparmaßnahmen bei einer Immobilie gehört beispielsweise die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien. Auch ältere Häuser benötigen oft energetische Sanierungen, die auch teilweise im Gesetz vorgeschrieben sind.
Energetische Sanierungen
Häuser, die nach dem 1. Februar 2002 errichtet wurden oder seitdem neue Eigentümer haben, müssen bestimmte Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllen. Bei allen Häusern älteren Datums können Sanierungen für Energiesparmaßnahmen notwendig sein, um die EnEV Richtlinien zu erfüllen. Für diese verpflichtenden Sanierungen hat der Hauskäufer zwei Jahre Zeit. Verstöße gegen diese EnEV-Richtlinien können Bußgelder bis zu 50.000 Euro zur Folge haben. Es ist daher anzuraten, vor einem Hauskauf einen Sachverständigen zurate zu ziehen.
Gesetzlich vorgeschriebene Sanierungen
Dachdämmung
Laut EnEV ist es Pflicht, die oberste Geschossdecke oder wahlweise das Dach eines Altbaus zu dämmen, Anschließend darf der Wärmedurchgangskoeffizient nicht über 0,24 Watt pro Quadratmeter und Grad Kelvin liegen. Ist jedoch der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 der obersten Geschossdecke im Altbau bereits erfüllt, muss nicht neu gedämmt werden. Eine weitere Ausnahme sind Ferienhäuser, die für weniger als vier Monate im Jahr auf über 19 Grad beheizt werden. Gesonderte Regelungen gelten auch für denkmalgeschützte Immobilien, hier geht stets das Denkmalbewahrung über die energetische Sanierung.
Heizkessel
Laut EnEV müssen alle Heizkessel, die bis Ende 1984 eingebaut wurden, ausgetauscht werden, und 1985er Heizkessel dürfen maximal 30 Jahre in Betrieb bleiben. Wer ein Haus kauft, muss austauschpflichtige Kessel binnen zwei Jahren ersetzen. Ausgenommen sind Niedrigtemperatur-Heizkessel, Brennwert-Heizkessel und Heizungsanlagen mit Nennleistung unter vier Kilowatt oder über 400 Kilowatt.
Leitungen
Wärmeführende Leitungen, Formstücke und Armaturen müssen in nicht geheizten Räumen gedämmt sein, also auch Heizungs- und Warmwasserrohre im Keller. Art und Dicke der Dämmung hängt vom Innendurchmesser der Rohre und der Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffes ab.
Weitere Energiesparmaßnahmen bei einer Immobilie
Abhängig vom Zustand der jeweiligen Immobilie gibt es weitere, nicht verpflichtende Energiesparmaßnahmen für ältere Häuser. Diese können sich schnell rentieren und dem Hausbesitzer auf lange Sicht durchaus finanzielle Vorteile bringen, wie etwa durch Senkung der laufenden Heizkosten.
- Fassadendämmung: Alte Häuser benötigen oft eine Sanierung der Außenwände. Die Dämmung der Fassade kombiniert mit Fenstererneuerung kann bis zu 50 Prozent Energieersparnis bringen.
- Austausch von Fenstern: Dies sollte zugleich mit einer Fassadendämmung erfolgen, um Wärmebrücken zu vermeiden. Ein Fensteraustausch alleine bringt maximal 10 Prozent Energieersparnis.
- Dämmung der Kellerdecke: Energieersparnis bis zu zehn Prozent
- Hydraulischer Abgleich und Austausch von Heizungen: Eine neue Heizung mit einem hydraulischen Abgleich sorgt für 30 bis 40 Prozent Energieersparnis.
Fördergelder
Abgesehen von den Kosteneinsparungen gibt es auch die Möglichkeit staatlicher Förderung. Geht die Sanierung über die Erfüllung der EnEV-Richtlinie hinaus, stehen für einige Energiesparmaßnahmen auch KfW-Fördergelder zur Verfügung.
Energieausweis
Die genauen Daten über die Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes stehen im sogenannten Energieausweis. Seit 2009 ist dieser Energieausweis mit einer Einteilung der Gebäude in verschiedene Energieklassen Pflicht für deutsche Wohngebäude. Potenzielle Mieter oder Käufer haben das Recht, die Vorlage eines Energieausweises vom Eigentümer, Vermieter oder Verkäufer einzufordern.
Die Energieklassen
Die Einteilung in eine Energieeffizienzklasse ist auf Seite 2 oder 3 des jeweiligen Energieausweises angegeben und steht für den Endenergiebedarf oder -verbrauch der jeweiligen Immobilie. Wie auch bei Haushaltsgeräten sind die Energieeffizienzklassen bei Gebäuden alphabetisch eingeteilt, von A+ bis H. Die Klassen A+, A und B entsprechen, je nach Gebäudetyp, Neubauten auf dem neuesten Stand der Technik und den Kriterien des Neubaustandards. Je fortgeschrittener in der alphabetischen Effizienzklasse-Reihung ein Haus eingeordnet ist, desto schlechter ist der energetische Zustand dieses Hauses.