Das schriftliche Umlaufverfahren

Mindestens einmal pro Jahr müssen sich die Wohnungseigentümer einer Immobilie zur so genannten Eigentümerversammlung treffen. Unter dem Vorsitz des zuständigen Verwalters treffen sie Beschlüsse, die das gemeinsame Eigentum betreffen. Dazu gehören Punkte wie der laufende Betrieb, die Umlage von Nebenkosten und bauliche Veränderungen ebenso wie beispielsweise Grundbuchänderungen oder notarielle Angelegenheiten. Grundlage für die gefassten Beschlüsse ist das Wohnungseigentumsgesetz, das zum Stichtag 1. Juli 2007 geändert wurde. Mit den Änderungen einher ging auch eine Vielzahl von Neuregelungen, was die Beschlussfassung betrifft. So wurde in vielen Bereichen, welche keine grundsätzlichen Gesichtspunkte betrafen, zu Gunsten von Mehrheitsentscheidungen geändert.

Müssen die Eigentümer wirklich immer zusammen kommen


Gerade bei größeren Immobilien mit vielen Eigentümern ist es schwierig bis unmöglich, alle zum selben Termin an einen Tisch zu bekommen. Deshalb kann ein Beschluss auch ohne Versammlung gültig sein. Nämlich dann, wenn alle Eigentümer sich damit einverstanden erklärt haben, dass sie mit der Beschlussfassung im so genannten Umlaufverfahren einverstanden sind. Die Voraussetzung zur Rechtsgültigkeit muss also in Form eines all-stimmigen Beschlusses erfolgen. Schriftliche Beschlüsse werden ohne Aussprache oder gemeinsamer Beratung getroffen. Wirksam wird ein Beschluss im Umlaufverfahren dadurch, dass schließlich alle Eigentümer vom Ergebnis der schriftlichen Abstimmung informiert werden.

Was bringt die schriftliche Abstimmung?

Der Vorsitzende der Eigentümerversammlung, in der Regel ist das der Immobilienverwalter, muss die Eigentümer ohnehin im Vorfeld der Versammlung über die anstehenden Beschlüsse informieren, damit diese sich zwischen der Ladung und der Versammlung mit der Tagesordnung auseinandersetzen können. Der zuständige Verwalter ist für diese Aufgabe bestens geeignet, schließlich bildet er die Schnittstelle zwischen Mietern und Eigentümern und kennt die konkreten Bedürfnisse und anstehenden Maßnahmen am besten.
Die schriftliche Abstimmung bringt den Eigentümern der Immobilie in erster Linie einiges an Zeitersparnis. Denn schon seit einigen Jahren zeichnet sich der Trend ab, dass Immobilien als sichere Geldanlage betrachtet werden. Die Eigentümer sitzen also nicht mehr wie früher direkt vor Ort oder in der Nähe ihrer Immobilie. Unter Umständen haben sie sogar einen relativ weit verstreuten Immobilienbesitz mit Wohnungen in mehreren Orten. Gerade der Bauboom in den neuen Bundesländern hat vor einigen Jahren nämlich viele Investoren aus dem Westen angelockt, denen die Anreise für eine Abstimmung über Angelegenheiten des Tagesgeschäftes geht, zu aufwändig ist.
Wenn es nun nicht gerade um grundsätzliche Punkte geht, über die vor der Abstimmung eine Beratung oder Aussprache mit den anderen Wohnungseigentümern erforderlich ist, verzichten deshalb viele Wohnungseigentümer auf die oft mehrere hundert Kilometer lange Anreise und befürworten die schriftliche Abstimmung.

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