Teilungserklärung für eine Eigentumswohnung

Teilungserklärung für eine Immobilie

Die Teilungserklärung ist ein rechtlicher Begriff aus dem deutschen Gesetzwerk WEG, das ist das Wohnungseigentumsrecht. Darin ist die Teilungserklärung gesetzlich geregelt. Der Grundstückseigentümer gibt gegenüber dem Grundbuchamt die verbindliche Erklärung ab, dass sein gesamtes Eigentum an seinem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird. Die Teilungserklärung muss notariell beglaubigt sein. Es muss darin genau festgelegt werden, welcher Teil zum Sondereigentum eines neuen Eigentümers und welcher Teil Sammeleigentum wird.

Zweck der Teilungserklärung

Die Teilungserklärung ist notwendig, wenn es mehr als nur einen Eigentümer einer Immobilie gibt. Dieses Dokument zeigt auf, wie das Eigentum an einem Grundstück oder an einem Gebäude zwischen den Eigentümern aufgeteilt ist. Ein Notar erstellt die Teilungserklärung auf Grundlage des Aufteilungsplans und der Abgeschlossenheitsbescheinigung. Anschließend reicht der Notar die Teilungserklärung für jede einzelne Eigentumswohnung beim Grundbuchamt ein. Für jeden Kauf und Verkauf von Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus muss auch für jede dieser Eigentumswohnungen eine eigene Teilungserklärung und ein eigenes Grundbuch vorliegen. Eine abgeschlossene Wohnung und eine Garage werden zum Beispiel zum Sondereigentum einer Person. Stellplätze, Außenanlagen oder bestimmte Gebäudeteile werden in der Regel zum Gemeinschaftseigentum. Sondernutzungsrechte wie für einen Keller oder Wasch- und Trockenanlagen müssen detailgenau schriftlich geregelt sein.

Inhalt der Teilungserklärung

Für die Eigentümergemeinschaft eines Hauses ist in der Teilungserklärung genau festgelegt, welche Flächen, Räume und Gebäudeteile zu welcher Wohnung gehören. Die Teilungserklärung bildet das Gerüst für die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer der jeweiligen Wohneinheiten. Liegen etwa Hypotheken oder anderweitige Belastungen von Vorbesitzern vor, kann eine Teilungserklärung auch Nachteile für den Käufer beinhalten. Vor jedem Kauf sollten die Käufer daher dieses Dokument genau studieren.

Bei der Teilung einer Immobilie muss ein präziser Teilungsplan erstellt werden, den die zuständige Behörde genehmigen muss. Die Abgeschlossenheit der einzelnen Wohneinheiten und die baurechtliche Bestimmungen werden geprüft. Aufgrund einer notariellen Teilungserklärung wird der Eintrag in das Wohnungsgrundbuch vorgenommen. Das Grundbuchblatt für das ursprüngliche Stammgrundstück wird geschlossen. Das Wohnungsgrundbuch ist eine spezielle Form des Grundbuches. Darin werden alle Eigentumswohnungen dokumentiert. Nach einer vollendeten Teilung werden die neuen Eigentumswohnungen darin ebenfalls aufgenommen. Die Teilungserklärung und alle erforderlichen Urkunden werden beim Grundbuchamt aufbewahrt.

Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen

Die Kündigung einer Mietwohnung ist nicht möglich, weil der Vermieter die Absicht hat, eine Wohnung in eine Eigentumswohnung umzuwandeln. Das Gesetz wertet diese Absicht nicht als berechtigtes Interesse, deswegen gilt es nicht als Kündigungsgrund. Trotzdem hat der Vermieter das Recht, seine Wohnung in eine Eigentumswohnung umzuwandeln. Für den ursprünglichen Mietvertrag ergeben sich daraus keine Nachteile, denn es besteht das Gesetz: „Kauf bricht nicht Miete“. Dem Käufer einer vermieteten Eigentumswohnung wird per Gesetz eine Sperrfrist von drei Jahren auferlegt. Will heißen, nach frühestens drei Jahren erst hat er die Möglichkeit wegen Eigenbedarf zu kündigen. Manche Regionen mit erwiesener Wohnraumknappheit haben sogar eine Sperrfrist von zehn Jahren festgelegt. Die Auskunft über die regionale Regelung erteilt das zuständige Wohnungsamt. Die Sperrfrist gilt allerdings nur für echte Umwandlungsfälle. Der Mieter, der während dieser Zeit bereits die Wohnung bewohnt, ist auf diese Weise geschützt. Bezieht ein Mieter nach der Umwandlung die Eigentumswohnung entfällt die Regelung der Sperrfrist. Mit den Sperrfristregelungen beugt der Gesetzgeber Spekulationen mit Immobilien vor. Kurzfristig kann ein Immobilienhai mit der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen keinen Profit erzielen. Bei einer Umwandlung hat ein Mieter sogar ein Vorkaufsrecht. Das Vorkaufsrecht kann ihm zum Beispiel vertraglich zugesichert worden sein. Im anderen Fall hat er bei einer Umwandlung ein gesetzlich gesichertes Vorkaufsrecht.

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Andreas Kirchner ist Herausgeber des Magazins ratgeber-eigentumswohnungen.de. Auf unserer Seite stellen wir Ihnen interessante Ratgeber rund um das Thema Immobilien, insbesondere Eigentumswohnungen, ausgiebig vor. Alles was Sie rund um die Eigentumswohnung wissen sollten erfahren Sie bei uns.