Wir erklären Ihnen den genauen Unterschied zwischen Vermietung und Verpachtung
Es ist oft nicht leicht, den Unterschied zwischen Vermietung und Verpachtung auszumachen. Viele Menschen sind der Meinung, dass die Miete ausschließlich Wohnungen und Gebäude betrifft und eine Pacht nur Grundstücke. Dies ist zwar häufig der Fall, jedoch nicht der Gegenstand der Abgrenzung. Auch im Steuerrecht gibt es keinen Unterschied zwischen Vermietung und Verpachtung, denn alle Miet- und Pachteinnahmen sind grundsätzlich zu versteuern. Miete und Pacht unterscheiden sich durch die Frage der sogenannten Fruchtziehung. Der Umfang der Nutzungsrechte ist also jener Faktor, welcher die Überlassungsarten Miete und Pacht trennt.
Die Vermietung
Die Vermietung ist eine Gebrauchsüberlassung. Ein Vermieter gestattet seinen Mietern die Benutzung seiner Wohnung für eine vorher vereinbarte monatliche Gebühr. Die Mieter können über die Nutzung der Wohnräume verfügen, wobei das deutsche Mietrecht zwischen privater und gewerblicher Nutzung unterscheidet. Meist sind Wohnungen für den privaten Gebrauch genutzt. Meist ist im Mietvertrag streng festgelegt, welche Rechte der Mieter in der Wohnung hat und welche nicht. Ein Mieter kann beispielsweise nicht einfach auf eigene Faust neu tapezieren oder Installationen entfernen.
Die Verpachtung
Ein Pächter darf im Gegensatz zum Mieter nicht nur eine gepachtete Sache nutzen, sondern aus dieser Sache auch „Früchte“ und damit einen wirtschaftlichen Gewinn erzielen. Gute Beispiele für Pachtvereinbarungen kommen in der Landwirtschaft vor. Ein Landwirt als Pächter darf also nicht nur im Hofgebäude wohnen, sondern auch den zum Bauernhof gehörenden Acker nach eigenen Vorstellungen bestellen und Gewinne für sich selbst aus der Ernte erzielen. Es kann auch nur ein Recht, wie etwa das Recht, in einem bestimmten Wald zu angeln und zu jagen verpachtet werden. Für diese Rechte erhält der Verpächter den sogenannten Pachtzins als Entgelt.
Die Fruchtziehung
Die sogenannte Fruchtziehung deutet schon im Begriff selbst an, dass es um das Recht geht, die Früchte aus einer Sache zu ziehen. Es ist also das Recht auf Gewinnmaximierung, welche den Unterschied zwischen Vermietung und Verpachtung ausmacht. Bei einer Miete hat man nicht das Recht zur Fruchtziehung.
Miete, Pacht und Steuer
In der Steuererklärung gibt es keinerlei Unterschied zwischen Vermietung und Verpachtung. Sowohl Vermieter als auch Verpächter müssen zunächst alle Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung eines Jahres zusammenzählen. Davon können Ausgaben im gleichen Jahr für die vermietete Immobilie oder das verpachtete Anwesen abgezogen werden, die sogenannten Werbungskosten. Beispiele dafür sind Kosten für eine Renovierung oder Saatgut oder auch einen Makler. Diese Kosten nennt man auch Werbungskosten. Nur der Betrag, der nach dieser Einnahmen-Ausgaben Rechnung übrig bleibt, sind die zu versteuernden Einkünfte.