Die Instandhaltungsrücklage ist das Sparbuch der Gemeinschaft für künftige Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahmen. Die Wohnungseigentümer sind dazu verpflichtet, eine finanzielle Rücklage anzusammeln.
Damit sollen die einzelnen Wohnungseigentümer vor finanzieller Überlastung bei großen Reparaturen geschützt und Instandhaltungstaus aufgrund fehlender Liquidität der Eigentümergemeinschaft vermieden werden. Das dient dem Werterhalt der Wohnanlage. Die Gemeinschaftsordnung kann Rahmenvorgaben treffen, dass die jährlichen Zahlungen für die Rücklage entsprechend einer langfristigen Instandhaltungsplanung so hoch zu bemessen sind, dass die Kosten der Instandhaltung oder -setzung nach Möglichkeit ohne Erhebung von Sonderumlagen aus der Rücklage bezahlt werden.
Rücklagenzahlung aussetzen
Ungünstig sind Regelungen, die für die Instandhaltungsrücklage eine Obergrenze vorsehen. Eine Teilungserklärung ist auf Dauer angelegt, ein konkret festgelegter Euro-Betrag wird der Dauerhaftigkeit der Wohnanlage und der Teilungserklärung nicht gerecht. Sollte die angesparte Instandhaltungsrücklage zur Sicherung eines mehrjährigen Instandsetzungsbedarfs ausreichen, kann die Eigentümergemeinschaft einen Beschluss zur befristeten Aussetzung der Zahlung veranlassen, wenn die Gemeinschaftsordnung dies zulässt.