Was kann ich bei einer Eigentumswohnung von der Steuer absetzen?

Durch den Kauf einer Eigentumswohnung fallen zunächst Steuern an, die Sie an das Finanzamt entrichten müssen.

Gleichzeitig haben Sie aber auch die Möglichkeit, einige Dinge von der Steuer abzusetzen und hierdurch ordentlich Geld einzusparen.

Was Sie hierbei beachten müssen und was Sie hinsichtlich der Eigentumswohnung von der Steuer absetzen können, erfahren Sie in diesem Artikel.

Welche Sachen sind bei einer Eigentumswohnung steuerlich absetzbar?

Hier muss man zunächst einmal unterscheiden, ob Sie die Eigentumswohnung selbst bewohnen oder ob Sie diese vermieten.

Was Sie bei einer selbst genutzten Eigentumswohnung steuerlich absetzen können:

Wenn Sie die Eigentumswohnung selber nutzen, können Sie unter anderem deren Wertverlust von der Steuer absetzen. Hierfür gelten jedoch die folgenden Voraussetzungen:

  1. Die Wohnung muss zu zwei Dritteln bewohnt werden
  2. Das Haus muss vor 1987 erbaut worden sein
  3. 8 Jahre lang dürfen Sie jeweils 5 Prozent der Baukosten steuerlich abschreiben

Des Weiteren können Sie die folgenden Dinge bei einer selbst bewohnten Wohnung steuerlich absetzen:

  • Darlehenszinsen
  • Hausverwaltungskosten
  • Reparatur-, Sanierungs- und Renovierungskosten
  • Versicherungen (beispielsweise Rechtsschutzversicherung, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht)
  • Kosten, die durch Streitigkeiten mit einem Mieter aufgrund von Differenzen im Mietverhältnis entstehen (beispielsweise Anwalts- oder Gerichtskosten)

Was Sie bei einer vermieteten Wohnung steuerlich absetzen können:

Zunächst einmal müssen Sie als Vermieter Steuern bezahlen. Diese werden im Rahmen der „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ ermittelt.

Im Gegenzug können Sie jedoch sämtliche mit der Vermietung verbundenen Kosten steuerlich absetzen.

Absetzungsfähig sind grundsätzlich die folgenden Dinge:

  • Wertverlust der Wohnung
  • Darlehenszinsen
  • Hausverwaltungskosten
  • Reparatur-, Sanierungs- und Renovierungskosten
  • Versicherungen (beispielsweise Rechtsschutzversicherung, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht)
  • Kosten, die durch Streitigkeiten mit einem Mieter aufgrund von Differenzen im Mietverhältnis entstehen (beispielsweise Anwalts- oder Gerichtskosten)

Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen – Das ist zu beachten:

Wenn Sie Handwerker beauftragen, um Reparaturen oder Renovierungen in Ihrer Eigentumswohnung durchzuführen, können Sie die Handwerkerkosten steuerlich absetzen.

Diesbezüglich gelten die folgenden Voraussetzungen:

  • 20 Prozent der Handwerkerkosten (ausschließlich Arbeitslohn, Kosten für die Anfahrt und Kosten für Maschinen)
  • Der Anteil der Handwerkerleistung muss auf der Rechnung nachvollziehbar deklariert werden
  • Maximal 1200 Euro pro Jahr

Achtung

Materialkosten sind nicht steuerlich absetzbar.

Ebenso können Sie nichts von der Steuer absetzen, wenn Sie Ihre Wohnung selbst renovieren.

Haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen – Das ist zu beachten:

Wenn Sie eine Putzfrau, einen Gärtner oder einen Hausmeister einstellen, können Sie auch diese Kosten entsprechend steuerlich absetzen.

Diesbezüglich gelten die folgenden Voraussetzungen:

Anmeldung der Haushaltshilfe als Minijobber bei der Minijobzentrale

  • 20 Prozent der reinen Arbeitsleistung
  • Maximal 510 Euro pro Jahr

Sozialversicherungspflichtige oder selbstständige Haushaltshilfe

  • Maximal 4000 Euro pro Jahr
  • Abzugsfähig ist die reine Arbeitsleistung

Achtung

Steuerlich relevant sind lediglich Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, die auf Ihrem Grundstück verrichtet werden.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft: Wie lassen sich Steuern sparen?

Wenn Sie Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind, können beispielsweise Kosten für die Wartung von Heizungsanlagen oder Gärtner- und Schornsteinfegerkosten von der Steuer abgesetzt werden.

Voraussetzung für die steuerliche Abzugsfähigkeit: Sie müssen nachweisen können, dass Sie einen entsprechenden Anteil an den Kosten getragen haben.

Oft vergessen: Steuern sparen durch ein Arbeitszimmer in der Eigentumswohnung

Wenn Sie in Ihrer Eigentumswohnung ein Arbeitszimmer nutzen, können Sie die Kosten hierfür unter Umständen steuerlich absetzen.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  1. Sie nutzen nur diesen einen Arbeitsplatz und haben kein anderes Büro
  2. Sie sind reiner Heimarbeiter

Als Heimarbeiter gilt Ihr Arbeitszimmer als „Mittelpunkt der gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit“, sodass Sie die Kosten hierfür in voller Höhe abziehen können.

Anteilig wären dies beispielsweise Stromkosten, Heizkosten oder Kosten für Wasser und Abwasser, Wertminderung, Renovierungskosten, Kosten für Arbeitsmittel etc.

Wenn Ihnen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, beispielsweise, weil Sie als Lehrer tätig sind und zuhause die Unterlagen für die Schule vorbereiten müssen, können Sie die Kosten für das Arbeitszimmer beschränkt steuerlich absetzen.

Voraussetzungen:

  • Maximaler Abzugsbetrag in Höhe von 1.250 Euro pro Jahr
Über Andreas Kirchner 480 Artikel
Andreas Kirchner ist Herausgeber des Magazins ratgeber-eigentumswohnungen.de. Auf unserer Seite stellen wir Ihnen interessante Ratgeber rund um das Thema Immobilien, insbesondere Eigentumswohnungen, ausgiebig vor. Alles was Sie rund um die Eigentumswohnung wissen sollten erfahren Sie bei uns.