Was ist das Hausgeld bei einer Eigentumswohnung?

Jeder Eigentümer einer Wohnung, egal, ob er diese selbst bewohnt oder vermietet, muss das sogenannte Hausgeld zahlen.

Worum es sich hierbei handelt und woraus sich das Hausgeld zusammensetzt, erfahren Sie in diesem Artikel.

Was ist eigentlich das Hausgeld?

Wenn Sie Eigentümer einer Wohnung sind, werden Sie und die weiteren Eigentümer in der Regel mit einem Verwalter zusammenarbeiten, der sämtliche administrativen Aufgaben übernimmt.

An diesen Wohnungsverwalter wird das Hausgeld bezahlt, und zwar in Form eines monatlichen Vorschusses. Vergleichbar ist dies mit den Nebenkosten, die Sie als Mieter bezahlen müssten.

Wie hoch das Hausgeld pro Eigentümer ist, das ermittelt der Verwalter durch einen sogenannten Wirtschaftsplan.

Das Hausgeld umfasst unter anderem die folgenden Posten:

  • Verwaltungskosten

(Honorar für den Verwalter, Kontoführungsgebühren etc.)

  • Betriebskosten

(Wasser und Abwasser, Versicherungen, Hausmeisterkosten, Müll etc.)

  • Instandhaltungskosten

(Reparaturen an der Fassade oder im Hausflur etc. Die Instandhaltungskosten beziehen sich in diesem Fall ausschließlich auf das Gemeinschaftseigentum.)

  • Heizkosten

(Sofern es sich um eine Zentralheizung handelt)

(Wird angespart für große Instandhaltungsarbeiten, die zukünftig zu erwarten sind)

Auch, wenn Sie Ihre Wohnung vermieten oder diese leer steht, müssen Sie das monatliche Hausgeld an den Verwalter bezahlen.

Achtung

Die Grundsteuer bezahlt jeder Wohnungseigentümer anteilig direkt selbst, sodass diese nicht im Hausgeld enthalten ist.

Wonach sich Ihr Anteil am Hausgeld richtet

Damit das Hausgeld gerecht bezahlt wird, verwendet man zur Berechnung des Hausgeldes jedes eigenen Eigentümers innerhalb der Eigentümergemeinschaft den sogenannten Verteilerschlüssel, welcher in § 16 WEG (Wohnungseigentümergesetz) geregelt ist.

Dieser Verteilerschlüssel, der sich am sogenannten Miteigentumsanteil (MEA) bemisst, ist mit der Wohnungsgröße zu vergleichen, die zur Berechnung der Nebenkosten einer Mietwohnung veranschlagt wird.

Je größer also der Miteigentumsanteil, desto höher das Hausgeld. Auch eine Verteilung nach Wohneinheiten oder Verbrauch (beispielsweise bei Heizungs- und Warmwasserkosten) kann erfolgen.

Exakte Ermittlung im Rahmen der Jahresabrechnung

Wie bei Mietwohnungen, wird auch bei Eigentumswohnungen einmal pro Jahr eine Jahresabrechnung durchgeführt. Für das jeweilige Kalenderjahr werden alle Kosten ermittelt und anschließend auf den jeweiligen Eigentümer umgelegt.

Von den tatsächlichen Kosten werden nun die Vorauszahlungen abgezogen, sodass sich für Sie entweder ein Guthaben oder eine Nachzahlung ergibt.

Anhand der Hausgeldabrechnung werden wiederum die Betriebskosten ermittelt, welche auf den Mieter umgelegt werden können.

Hausgeld: Was Sie vor dem Kauf einer Eigentumswohnung beachten sollten

Wie erwähnt, wird das Hausgeld anhand des jeweiligen Wirtschaftsplanes des Verwalters ermittelt. Demzufolge werden für einige vergangene Jahre bereits Wirtschaftspläne vorlegen.

Als potenzieller Käufer einer Eigentumswohnung sollten Sie sich im Vorfeld einige Wirtschaftspläne zeigen lassen. Anhand dieser können Sie abschätzen, wie hoch das zu erwartende Hausgeld sein wird.

Diese Kosten im Vorfeld zu kennen, erspart ein späteres böses Erwachen, denn das Hausgeld kann durchaus eine stattliche Höhe aufweisen.

Tipp

Überprüfen Sie auch, welche Instandhaltungsarbeiten in den letzten Jahren tatsächlich erfolgt sind. Wurden keinerlei Instandhaltungsarbeiten durchgeführt, kann es sein, dass das Hausgeld zu niedrig angesetzt wurde, sodass diese spätestens bei anstehenden Instandhaltungsarbeiten ansteigen könnten.

Vor allem, wenn das Haus bereits sehr alt ist, sollte die Ansparung für das Hausgeld recht hoch sein, da mit Modernisierungsarbeiten zu rechnen ist.

Was passiert, wenn das Hausgeld nicht ausreicht?

Wenn sich bei der Jahresabrechnung herausstellt, dass Ihre Vorauszahlung für das Hausgeld zu gering war, müssen Sie eine entsprechende Nachzahlung tätigen.

Gravierender gestaltet sich das Problem, wenn keine ausreichend hohe Instandhaltungsrücklage gebildet wurde. Kommt es nun zu teuren Modernisierungsmaßnahmen, und reicht das hierfür angesparte Geld nicht aus, müssen die Wohnungseigentümer eine sogenannte Sonderumlage bezahlen. Diese kann bei großen Bauvorhaben mehrere tausend Euro extra kosten.

Wie kann das Hausgeld auf den Mieter umgelegt werden?

Wenn Sie Ihre Eigentumswohnung nach dem Kauf vermieten möchten, können Sie einige Bestandteile des Hausgeldes auf den Mieter umlegen. Dieser erhält eine entsprechende Betriebskostenabrechnung.

Folgende Kosten können auf den Mieter umgelegt werden:

  • Kosten für die Wasserversorgung

(Grundgebühren, Zählerkosten, Verbrauchskosten)

  • Abwasserkosten

(Werden anhand des Wasserverbrauchs ermittelt)

  • Warmwasser- und Heizkosten

(Verbrauchskosten, Betriebsstrom, Wartungskosten für die Versorgungsanlagen)

(Für alle Bereiche, die im Gemeinschaftseigentum stehen, also beispielsweise Hausflur, Keller, Außenlampen)

  • Kosten für den Aufzug

(Hier werden auch die Kosten für den Betrieb sowie für die Wartung eingerechnet)

  • Gebäude- und Straßenreinigung

(Säuberung, Beseitigung von Müll, Bekämpfung von Ungeziefer)

  • Hausmeister- und Gärtnerkosten

(Vergütung, Abgaben und Steuern, Pflanzen)

  • Wasch- und Trockenräume

(Unter anderem Abrechnung des Betriebsstromes)

  • Fernseh- und Rundfunkanlagen

(Anschaffungs-, Betriebs- und Wartungskosten)

  • Versicherungen

(Beträge zu Haftpflicht- oder Sachversicherungen)

Alle Reparaturkosten an der eigenen Wohnung sowie die laufenden Instandhaltungskosten, können nicht auf den Mieter umgelegt werden. Auch für die Kosten für den Hausverwalter muss der Mieter nicht aufkommen. Diese sind ebenfalls Sache des Wohnungseigentümers.

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