Gemeinschaftsräume für alle

Luxus der besonderen Art ist eine Eigentumswohnanlage mit einem Gemeinschaftsraum. Damit ist kein gemeinschaftlicher Keller oder ein gemeinschaftlicher Wasch- und Trockenraum gemeint. Es ist vielmehr ein großer gemeinschaftlicher Wohnraum, der für alle zugänglich ist. Die Idee dahinter hat zwei Komponenten. Erstens ist dieser große Gemeinschaftsraum als zusätzlicher Aufenthaltsraum für alle Mitbewohner gedacht. Kommunikation untereinander steigert gewiss das Wohn- und Lebensgefühl innerhalb der Eigentümervereinigung. Niemand ist zur Gemeinsamkeit verpflichtet, aber alle können mitmachen. Plauderstunden, Spielabende, Diskussionsrunden oder Public-Viewing von Sportereignissen lassen die Wohneigentümer zueinander finden. Niemand muss einsam und allein in seinem Kämmerlein bleiben. Kontaktaufnahme im Gemeinschaftsraum ist jederzeit machbar. Die Eigentümergemeinschaft kann diesen Gemeinschaftsraum nach Absprache ganz nach Belieben ausstatten. Eine kleine Küchenzeile mit Kaffeemaschine ist praktisch. Ausreichend Tische und Stühle sollten nicht fehlen. Ein TV-Apparat und ein Bücherregal runden den Freizeit-Aufenthalt im gemütlichen Gemeinschaftsraum ab. Manche Eigentumswohnung wird vielleicht nur noch von einer einzelnen Person bewohnt, weil der Partner nicht mehr da ist. Bestimmt hilft in diesen Fällen der Gemeinschaftsraum zum Weg aus dem Alleinsein. In jüngster Zeit gibt es sogar Projekte wo sich mehrere Parteien zusammenschließen, sich vorher kennen lernen und dann ein gemeinsames Bauprojekt verwirklichen. Jede Familie bekommt eine Eigentumswohnung und Gemeinschaftsräume werden von Anfang an mit eingeplant. Die Parteien können unterschiedlichen Generationen angehören oder einen unterschiedlichen Familienstand haben. Familien mit Kindern, Singles, Rentner oder junge Paare bilden mit vollem Bewusstsein erst eine Interessengemeinschaft vor Baubeginn und Planung. Sie konzipieren die Gemeinschaftsräume im Sinne einer lebendigen Hausgemeinschaft, die gegenseitigen Kontakt und Hilfe voraussetzt. Das Modell ist vorbildlich und hat in der Gesellschaft schon viele Nachahmer gefunden.

Gesellschaften im Gemeinschaftsraum
Für Familienfeiern kann jeder Wohnungseigentümer den Gemeinschaftsraum als alleiniger Nutzer vorbestellen. Jeder hat dazu die gleichen Rechte. An diesem Tag bleibt er für die normale Kommunikation geschlossen. Wahrscheinlich werden zu der Familienfeier von einem Wohneigentümer die anderen Mitbewohner und Nachbarn sowieso immer mit eingeladen. In einer guten Hausgemeinschaft ist das so üblich. Vielleicht will die Hausgemeinschaft auch hin und wieder direkt gemeinsam ein Fest ausrichten. Eine Silvesterfeier, ein Faschingsfest oder ein Grünkohlessen festigen die Hausgemeinschaft und sind durch das Konzept mit dem Gemeinschaftsraum im eigenen Haus möglich. Alle Wohneigentümer in einem Haus bilden eine kleine Schicksalsgemeinschaft. Wer sich auf diese Lebensweise einlässt, sollte sich darüber im Klaren sein. Für Eigenbrötler und Einzelgänger ist das nicht die prädestinierte Lebensform. Die Menschen in einer gemeinsamen Wohnanlage sollten friedlich, umgänglich und nicht kontaktarm sein. Dann ist die Existenz des Gemeinschaftsraums ein lohnendes Konzept.

Über Andreas Kirchner 455 Artikel
Andreas Kirchner ist Herausgeber des Magazins ratgeber-eigentumswohnungen.de. Auf unserer Seite stellen wir Ihnen interessante Ratgeber rund um das Thema Immobilien, insbesondere Eigentumswohnungen, ausgiebig vor. Alles was Sie rund um die Eigentumswohnung wissen sollten erfahren Sie bei uns.