Fiese Tricks in den Eigentümerversammlungen

Fiese Tricks in den Eigentümerversammlungen

In Deutschland sind Wohnungseigentümergemeinschaften dazu verpflichtet, zumindest einmal im Jahr eine ordentliche Eigentümerversammlung abzuhalten. Es geht unter anderem darum, den Wirtschaftsplan und eventuelle Bauvorhaben zu besprechen und zu genehmigen und diverse andere Beschlüsse zu fassen. Diese Versammlungen sind für die Wohnungseigentümer wichtig, um sich einen Überblick über den Zustand der Immobilie und die finanzielle Lage der Wohngemeinschaft zu verschaffen. Leider kommen häufig auch fiese Tricks in den Eigentümerversammlungen vor.

Viel Gerede, keine Taten

Wenn eine unseriöse Hausverwaltung unwillig ist, ihre Arbeit ordentlich zu leisten, soll viel Gerede von den mangelnden Taten ablenken. Unnötige Diskussionen über irrelevante Details oder emotionale Geschichten über persönliche Probleme dienen als Ablenkung für das Versäumnis, Beschlüsse umzusetzen, Angebote von Dienstleistern einzuholen oder notwendige außerordentliche Eigentümerversammlungen durchzuführen. Eine strukturierte Arbeitssitzung verkommt also zum belanglosen Kaffeekränzchen. Nichtssagende Antworten und Tatsachenverdrehungen helfen dabei, Beschlüsse zu verzögern oder gar zu behindern. Der Verwalter will im Prinzip gar keinen Beschluss fassen, um nicht tätig werden zu müssen. So lassen sich Untätigkeit, Arbeitsunwille oder Inkompetenz, beispielsweise wenn sich eine Sanierung endlos dahinzieht, kaschieren.

Täuschung und Einschüchterung

Beliebte fiese Tricks in den Eigentümerversammlungen haben mit Einschüchterungstaktik zu tun. Zum Beispiel rückt die Hausverwaltung mit einer unverhältnismäßig großen Mitarbeitergruppe an. Das soll einerseits Verwirrung hinsichtlich Zuständigkeiten stiften und andererseits Eigentümer einschüchtern und Kritik unterdrücken. Mangelnde Information und Isolation sind weitere Taktiken, um den Kontakt von kritischen Miteigentümern untereinander zu verhindern. Veraltete Eigentümerlisten dienen dazu, den Kontakt der Miteigentümer untereinander zu erschweren. Manche Verwalter haben eine solche Übersicht gar nicht angelegt oder den Unterlagen beigefügt.

Sabotage der Kontrolle

Eine unseriöse Verwaltung hat Interesse daran, die Kontrolle durch die Eigentümerversammlung nach Möglichkeit zu sabotieren. Sie verschickt die Einladung oder die Tagesordnung unter der zweiwöchigen Frist vor der Eigentümerversammlung, damit möglichst wenige Eigentümer erscheinen. Von Eigentümern eingereichte Punkte werden einfach ausgelassen und das Protokoll hinterher trifft sehr spät oder gar nicht ein. Das verhindert einen fristgerechten Einspruch oder eine Klage der Eigentümer gegen die fragwürdigem Geschäftsgebaren der Verwaltung.

Es kann auch vorkommen, dass die Hausverwaltung bewusst Fehler und falsche Darstellungen im Protokoll einbaut. Eine ordnungsgemäße Verwaltung ist jedoch zur Führung einer Beschlusssammlung verpflichtet. Fehlt diese gänzlich, ist dies der Beweis für einen unseriösen Verwalter, welchen die Eigentümer dank der WEG Reform 2020 einfacher entlassen können.

Zur Sabotage gehören auch Niedermachen von kritischen Stimmen in der Eigentümerversammlung oder gar ein Redeverbot, um unliebsamen Fragen zu entgehen. Es kann auch vorkommen, dass ein inkompetenter Beirat mit der unseriösen Hausverwaltung gemeinsame Sache macht und sich gegen kritische Stimmen wendet.

Preiserhöhungen und mangelhafte Rücklagen

Treffen inkompetenter Verwaltungsbeirat und ein unseriöser Verwalter aufeinander, sind fiese Tricks in den Eigentümerversammlungen die Norm. Die ordnungsgemäße Rechnungsprüfung und die Bildung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage sind nicht mehr gewährleistet. Ist nicht genug in der Rücklage, muss der Verwalter eine Sonderumlage akkurat berechnen und beschließen. Jedoch möchten sich viele Verwaltungen nicht diese Arbeit machen. Das wiederum führt zu überhöhtem Hausgeld für alle Miteigentümer.

Eventuell arbeitet die Verwaltung auch in die eigene Tasche und erhöht einfach ihr Entgelt an der Wohnungseigentümergemeinschaft vorbei. Das erhöhte Verwalterentgelt erscheint zwar im Wirtschaftsplan und in der Jahresabrechnung, wurde jedoch nie in einer Versammlung beschlossen. Es liegt daher an den Wohnungsbesitzern, sich entsprechend zu informieren, ehe sie den Verwalter entlasten. Laut WEG Reform 2020 haben auch alle Eigentümer das Recht, alle Unterlagen der Hausverwaltung einzusehen.

Über Andreas Kirchner 458 Artikel
Andreas Kirchner ist Herausgeber des Magazins ratgeber-eigentumswohnungen.de. Auf unserer Seite stellen wir Ihnen interessante Ratgeber rund um das Thema Immobilien, insbesondere Eigentumswohnungen, ausgiebig vor. Alles was Sie rund um die Eigentumswohnung wissen sollten erfahren Sie bei uns.