Die Zweitwohnungssteuer oder Zweitwohnungsabgabe, auch Nebenwohnsitzsteuer oder Nebenwohnungsteuer, ist eine kommunale Abgabe. Das bedeutet, die jeweilige Gemeinde erhebt diese Kommunalsteuer und sie ist nicht in ganz Deutschland in Kraft. Diese kommunale Aufwandsteuer kommt jedoch in einer Anzahl von Städten vor. In Baden-Württemberg und Bayern nehmen jeweils über 100 Kommunen eine Zweitwohnsitzsteuer ein.
In den meisten Gemeinden gilt als Wohnung eine abgeschlossene Wohneinheit mit Zimmer, Küche oder Kochnische und Bad mit WC im Sinne der jeweiligen Landesbauordnung. Andere Gemeinden definieren jeglichen Wohnraum als eine Wohnung. Weitere Kriterien sind das Vorhandensein von Fenstern sowie einer Energie- und Wasserversorgung. In einigen Städten unterliegen auch Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen der Zweitwohnsitzsteuer.
Inhalt der Zweitwohnungssteuer
Die Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer besteuert das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweitwohnung) neben einer Hauptwohnung. Dies gilt auch in Fällen, wo sich die Zweitwohnung am selben Ort wie die Erstwohnung befindet. Unerheblich ist auch, ob die Wohnung gemietet ist oder ob der Eigentümer selbst dort wohnt. Es spielt auch keine Rolle, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort wie die Zweitwohnung befindet. Jedoch ist es möglich, bei Vorlegen eines sachlichen Grundes vor dem Bundesverfassungsgericht eine Ausnahme von dieser Besteuerung zu erhalten.
Unter diese Ausnahmen fallen beispielsweise Zweitwohnungen aufgrund der beruflichen Situation (die sogenannte Erwerbszweitwohnung), aber auch Zweitwohnungen für Studierende und Auszubildende.
Steuerbefreiung
Nach dem Melderecht ist die Zweitwohnung häufig mit der Nebenwohnung gleichgesetzt. Häufige Befreiungsgründe von der Zweitwohnungssteuer sind beispielsweise
- Wohnungen von öffentlichen oder gemeinnützigen Trägern zu therapeutischen Zwecken oder für Erziehungszwecke
- Wohnungen in Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen
- Unterkünfte für Straftäter in Justizvollzugsanstalten
- Nebenwohnungen für Minderjährige oder Auszubildende
- Nebenwohnungen oder Gemeinschaftsunterkünfte für Soldaten oder Polizeivollzugsbeamte
- Nebenwohnungen in einer Beherbergungsstätte, welche maximal zwei Monate bewohnt werden
- geringes Einkommen
Höhe der Zweitwohnungssteuer
Der Satz für die Zweitwohnungssteuer liegt zwischen 8 und 20 Prozent, wobei in Kassel der niedrigste und in Überlingen der höchste Steuersatz zur Verrechnung kommt. Im Schnitt beträgt diese Kommunalsteuer 10 Prozent. In einigen Gemeinden und Städten ist der Steuersatz nach bestimmten Kriterien gestaffelt. Die Bemessungsgrundlage für die Zweitwohnungssteuer ist meistens die Jahreskaltmiete einer Wohnung. In einzelnen Gemeinden gelten auch die Jahresrohmiete (Kaltmiete mit bestimmten kalten Betriebskosten) oder auch die Wohnfläche als Bemessungskriterien für die Steuer.