Der Grundsteuerhebesatz

Der Grundsteuerhebesatz

Der Begriff Hebesatz bezeichnet im Steuerrecht einen Faktor zur Ermittlung der Steuerschuld durch Multiplikation mit dem Steuermessbetrag. In Deutschland gibt es Hebesätze bei der Gewerbesteuer und der Grundsteuer. Der Grundsteuerhebesatz ist im Gemeindesteuerrecht vorgesehen. Jeder Gemeinde ist es freigestellt, diesen Satz individuell festzulegen. Laut Gesetz ist die Grundsteuer nicht verpflichtend für Gemeinden und es gibt auch Orte, die null Prozent Hebesätze für die Grundsteuer einheben. Meist haben Immobilieneigentümer jedoch keine Möglichkeit, die Grundsteuer zu vermeiden. Ein Eigentümer kann jedoch seine Immobilie vermieten und die Grundsteuer auf die Mieter umlegen, sofern dies im Mietvertrag steht.

Grundsteuerhebesatz Berechnung

Der Grundsteuerhebesatz ergibt durch Multiplikation mit dem Grundsteuermessbetrag die vom Grundstückseigentümer zu entrichtende Grundsteuer. Da die Gemeinden diesen Hebesatz selbst festlegen können, reicht die Bandbreite von null bis über 1.000 Prozent. In den Städten ist der Hebesatz meist höher als auf dem Land.

Als Basis für die Berechnung der Grundsteuer dienen

  • der Einheitswert der Immobilie, ermittelt vom zuständigen Finanzamt: Der Einheitswert umfasst Grund und Boden, die zu erwirtschaftenden Erträge und die Sachwerte auf dem Grundstück.
  • die gesetzlich geregelte Steuermesszahl, welche sich nach der jeweiligen Grundstücksart richtet: für land- und forstwirtschaftliches Vermögen ist dies 6 Promille, für alle anderen Grundstücke – abhängig vom Grundstückstyp und Standort – zwischen 2,6 und 10 Promille.
  • der Grundsteuerhebesatz, bestimmt von der jeweiligen Gemeinde

Die Formel zur Berechnung lautet:
Einheitswert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer

Höhe des Hebesatzes

Der durchschnittliche Hebesatz von etwa11.000 deutschen Gemeinden liegt bei 365 Prozent. Einige Gemeinden verzichten darauf völlig, wie zum Beispiel Riegenroth in Rheinland-Pfalz oder Südermarsch in Schleswig-Holstein. Obwohl man erwartet, dass die großen Städte die teuersten sind, trifft das auf einige nicht zu, die. Berlin beispielsweise hat einen hohen Grundsteuerhebesatz von 810, Frankfurt am Main mit 500 und München von 535 Prozent liegen im Mittelfeld. Am teuersten ist jedoch Lautertal (Odenwald) mit 1.050 Prozent Grundsteuerhebesatz.

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