Grundflächenzahl

Grundflächenzahl

Die Grundflächenanzahl oder GRZ bezeichnet eine Kennzahl, die beim Verkauf einer Immobilie zur Einschätzung der baulichen Nutzung besonders wichtig ist. Sie gibt jenen Flächenanteil eines Baugrundstücks an, welcher überbaut werden darf. Konkret ausgedrückt, gibt sie an, wie viel Prozent eines Grundstücks von Haus, Garage und Terrasse belegt sein dürfen und wie viel frei bleiben muss. Es gilt beispielsweise Abstände zu Nachbargrundstücken oder zu einem Gewässer einzuhalten. Im geltenden Bebauungsplan ist daher auch diese Grundflächenzahl eines Grundstücks zu finden. Sie wird dort meist als Dezimalzahl angegeben und je höher sie ist, desto wertvoller ist das Grundstück.

Bedeutung der Grundflächenzahl

Die Grundflächenzahl oder GRZ ist für den Verkäufer einer Immobilie besonders wichtig, um konkrete Aussagen über ein Grundstück und dessen Verwertbarkeit zu treffen. Ein bereits bestehendes Gebäude kann schließlich auch vom künftigen Eigentümer abgerissen werden. Die Grundflächenzahl wird mit ein oder zwei Dezimalstellen angegeben. Die GRZ mit 0,2 bedeutet, dass 20 Prozent des Grundstücks Bauland sein dürfen. Je größer also die Zahl, desto mehr lässt sich auf diesem Grundstück bauen. Diese Zahl ist auch nicht gleichzusetzen mit Wohn- oder Nutzfläche, sondern zeigt die maximale Grundstücksfläche auf, die für die Errichtung von Gebäuden zur Verfügung stehen kann. Es ist auch nicht zwingend vorgeschrieben, die erlaubte bebaubare Grundfläche zu nutzen, jedoch darf nicht mehr Fläche bebaut werden.

Berechnung der Grundflächenzahl

Um die zulässige bebaubare Fläche zu berechnen, ist die genaue Grundstücksgröße und die festgesetzte GRZ notwendig. Weiters ist zu beachten, dass zur bebaubaren Grundfläche nicht nur das Haus samt Außenmauern, Terrassen, Balkonen und Kellerabgängen gehört. Nach §19 der Verordnung über die bauliche Nutzung von Grundstücken muss man die Grundflächen von Garagen, Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Wege, Gartenhäusern, Öltanks, Nebenanlagen und baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche mit anrechnen. Daher sollten Fachleute wie Architekten oder Bauträger diese Berechnung vornehmen. Die zulässige Grundfläche kann für einen Bauantrag bis zu 50 Prozent höher sein, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8. Es gibt auch leicht unterschiedliche Regelungen in den jeweiligen Bundesländern, daher sollte man sich beim Bauamt nach den lokalen Gegebenheiten erkundigen.

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