KfW Fördermittel für Wohneigentum

KfW Fördermittel für Wohneigentum

KfW Fördermittel für Wohneigentum stehen all jenen zur Verfügung, die eine Immobilie erwerben oder neu bauen wollen. Derartige Mittel gibt es in Form von zinsgünstigen Förderdarlehen beziehungsweise als Tilgungszuschuss für besonders energieeffiziente Gebäude. Je besser die Energieeffizienz, desto höher ist diese Förderung. Anträge für ein KfW-Darlehen erfolgen nicht auf direktem Wege. Es ist die jeweilige Hausbank des Antragstellers, welche diesbezügliche Anträge an die KfW weiterleitet.

Bedingungen der KfW Fördermittel

Die Förderung der KfW-Bank gibt es für Bau oder Erwerb von Wohnungseigentum durch zinsvergünstigte Darlehen. Anträge für einen Kredit aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm können unabhängig von Alter und Familienstand gestellt werden.

Private Bauherren erhalten diese zinsgünstigen Kredite und Zuschüsse

  • für den Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie
  • für die energetische Sanierung einer Immobilie
  • für den altersgerechten Umbau von Immobilien
  • sowie für die Nutzung erneuerbarer Energien.

Keine Förderung gibt es jedoch für Umschuldungen oder Nachfinanzierungen bereits durchgeführter Investitionen. Daher ist es wichtig, vor jeder Sanierungsmaßnahme oder Immobilienanschaffung zuerst die Förderung zu beantragen.

Fördergegenstand muss immer ein Hausbau oder der Erwerb selbst genutzten Wohneigentums sein. Auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen fällt unter die Förderung, aber nur für eine selbst genutzte Genossenschaftswohnung.

Höhe der Förderung

Die maximale Darlehenssumme beträgt 50.000 Euro über eine Kreditlaufzeit von maximal 25 Jahren. Zur Berechnung der Förderung werden berücksichtigt:

  • die Grundstückskosten
  • die Bau- und Baunebenkosten und
  • die Kosten der Außenanlagen.

Geht es um den Erwerb bestehenden Wohneigentums, werden die Kauf- und Kaufnebenkosten und etwaige Kosten für Umbauten und Sanierungen berücksichtigt.

Zins und Tilgung

Höchstens die ersten drei Jahre eines KfW Darlehens sind tilgungsfrei, anschließend erfolgt Rückzahlung von Zins und Tilgung in monatlichen Raten. Für die ersten fünf oder zehn Jahre gilt ein fester Zinssatz, danach legt die KfW ein Angebot zur Fortführung des Kredits vor.

Es gibt auch die Möglichkeit eines Volltilgerdarlehens, welches innerhalb der Zinsbindungsfrist vollständig zurückzuzahlen ist. Das kann eine relativ hohe Tilgungssumme bedeuten. Während der ersten Zinsbindungsfrist ist eine vorzeitige Tilgung nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Genossenschaftswohnungen

Geht es um Genossenschaftsanteile, liegen grundsätzlich dieselben Regelungen für das KfW Förderprogramm zum Erwerb von Wohnungseigentum vor. Eine spezielle Regelung für Genossenschaftswohnungen betrifft jedoch die Tilgung. Der Kreditbetrag kann zum jeweiligen Monatsletzten vollständig oder in Teilbeträgen ab 1.000 Euro kostenlos getilgt werden.

Über Andreas Kirchner 457 Artikel
Andreas Kirchner ist Herausgeber des Magazins ratgeber-eigentumswohnungen.de. Auf unserer Seite stellen wir Ihnen interessante Ratgeber rund um das Thema Immobilien, insbesondere Eigentumswohnungen, ausgiebig vor. Alles was Sie rund um die Eigentumswohnung wissen sollten erfahren Sie bei uns.