Mietkautionskonto

Mietkautionskonto

Beim Einzug in eine neue Wohnung ist es meist üblich, dass Mieter eine Mietkaution hinterlegen müssen. Diese Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit für etwaige Schäden an der Wohnung oder Mietausfall. In Deutschland darf diese Summe nicht mehr als drei Nettokaltmieten ausmachen. Dieser Betrag kann als Barkaution direkt in bar an den Vermieter gehen, auch bis zu drei Ratenzahlungen sind gestattet. Für die sichere Verwahrung geht der Kautionsbetrag anschließend dennoch meist auf ein Mietkautionskonto. Es ist auch möglich, dass der Mieter selbst ein derartiges Konto anlegt. Nach Beendigung des Mietverhältnisses bekommt der Mieter die hinterlegte Kautionssumme mit den angefallenen Zinsen in der Regel wieder zurück.

Arten von Mietkautionskonten

Ein Mietkautionskonto lässt sich bei jeder Bank oder Sparkasse eröffnen. Ein derartiges Konto bezieht sich auf eine bestimmte Immobilie und ist daher nicht auf ein neues Mietobjekt übertragbar. Beim Bezug einer neuen Wohnung muss man also auch ein neues Konto anlegen. Dazu gibt mehrere Arten:

  • Treuhandkonto: Meist legt der Vermieter das Mietkautionskonto in Form eines Treuhandkontos an. In diesem Fall ist der Inhaber des Kontos nicht der Eigentümer des Vermögens, denn das Geld gehört dem Mieter. Der Vermieter ist auch gesetzlich verpflichtet, die Kaution für den Mieter verzinsend anzulegen.
  • Mietkautionssparbuch: Jedoch kann auch der Mieter selbst ein Mietkautionskonto eröffnen. Dafür sind keine Unterlagen zum Mietverhältnis notwendig, es wird nur die vereinbarte Kautionssumme auf ein Mietkautionssparbuch eingezahlt. Das Sparbuch übergibt dann der Mieter als Mietsicherheit oder Pfand an den Vermieter. Für ein derartiges Sparbuch gibt es allerdings nur sehr niedrige Zinsen.
  • Kautionsübernahme: Dieser Fall tritt ein, wenn der Mieter ein Arbeitslosengeld-II-Empfänger ist. Dann bezahlt das Jobcenter die Kaution direkt an den Vermieter, welcher den Betrag auf ein Kautionskonto einzahlt.
  • Kautionsschutzbrief: Hierbei handelt es sich um einen Versicherungsvertrag, bei dem der Mieter keinen festen Betrag für die Mietkaution aufbringen muss, sondern monatlich eine Gebühr bezahlt.
  • Bankbürgschaft: Hier bürgt die Bank des Mieters für dessen Bonität, häufig gegen eine Gebühr. Der Mieter muss den Kautionsbetrag an die Bank zurückzahlen.
  • Tagesanleihe: Eine Tagesanleihe ist eine Staatsanleihe in Form von Schuldbuchkonten.
  • Mietkautionsdepot: Als Kautionskonto lassen sich auch Investmentfonds nutzen, da diese auch die attraktiven Zinssätze haben. Dabei handelt es sich um risikoarme Investmentfonds, wie zum Beispiel Renten-, Immobilien- oder Garantiefonds.
  • Bausparvertrag: Mieter können auch ihren persönlichen Bausparvertrag als Kautionskonto nutzen. Allerdings nur, wenn die Bausparkasse dafür Sonderkonditionen anbietet und die Bausparsumme nicht verpflichtend auf Jahre gebunden ist.

Auflösung des Mietkautionskontos

Bei Beendigung des Mietverhältnisses muss der Vermieter die Kaution plus der angefallenen Zinsen an den Mieter zurückzahlen. Ist diese als Mietkautionssparbuch angelegt, muss der Vermieter dieses freigeben, damit es der Mieter auflösen kann.

Diese Rückzahlung der Kaution muss innerhalb einer angemessenen Zeit erfolgen. Zunächst prüft der Vermieter, ob es Ansprüche an den Mieter gäbe, wie etwa Beschädigungen in der Wohnung oder Nachzahlungen von Betriebskosten.

Dies kann bis zu einigen Wochen und bis 6 oder sogar 12 Monate dauern. Im Falle von Betriebskosten darf der Vermieter jedoch nur einen Betrag einbehalten, welcher der erwarteten Nachzahlung ungefähr entspricht.

Über Andreas Kirchner 457 Artikel
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