Wie genau sieht eine Baubeschreibung aus?

Baubeschreibung

Eine Baubeschreibung ist ein wichtiger Bestandteil bei jeder Transaktion, wenn es um Immobilien geht. Sie legt den Umfang und die Qualität der Leistungen des Bauträgers fest. Das Dokument dient beispielsweise als rechtliche Absicherung für die Kaufverträge, für Kreditanträge und als Grundlage für eine Baugenehmigung. Für die Erstellung dieses Dokuments ist der für den Bau verantwortliche Bauleiter zuständig.

Zweck der Baubeschreibung

Die Baubeschreibung ist eine Grundlage dafür, um den Bauvorgang von Anfang bis Ende überwachen und kontrollieren zu können und ist unverzichtbar für eventuelle spätere Reklamationen. Die wichtigsten Funktionen sind:

  • Absicherung: Im Bau- oder Kaufvertrag für eine Immobilie zwischen Bauherren und Baufirma, dient die Baubeschreibung als rechtliche Absicherung für den Bauherrn gegen Unwägbarkeiten und unerwünschte Mehrkosten.
  • Kreditantrag: Für die Immobilienfinanzierung ist sie ein wichtiges Dokument und eine der Grundlagen für die Kreditbewilligung.
  • Baugenehmigung: Für die Baugenehmigung bei der Baupolizei oder örtlichen Gemeinde ist dieses Dokument neben den Bauplänen, statischen Berechnungen und dem Energieausweis des Neubaus einzureichen.

Umfang der Baubeschreibung

Eine detaillierte Baubeschreibung bildet den gesamten Umfang der Bauleistung ab und enthält alle wichtigen Eckdaten für die Errichtung eines Neubaus. Das sind beispielsweise genaue Angaben zum Bauherren, dem Erfüllungsort, dem Leistungsumfang, der Bauausführung und den Baumaterialien mit Mengenangaben sowie zur Ausstattung. Weiterhin enthält sie Informationen zum Bauträger oder Bauunternehmer, zur Art des Bauvorhabens, diverse Pläne und weitere bauliche Bestimmungen. Neben einer Beschreibung der verwendeten Produkte mit Herstellerangaben, einer Beschreibung der angeschlossenen Leitungen und Angaben zur Einrichtung der Baustelle sollten auch Preisobergrenzen und die beteiligten Subunternehmen genannt sein.

Weitere Details rund um den Außenbereich einer Immobilie sollten ebenfalls genannt sein, wie etwa die Art und Pflasterung der Wege zum Haus, die Art der Bepflanzung, die Beleuchtung und weitere Details von Grün- und Gartenzonen, die zur Immobilie gehören. Grundsätzlich gilt: Je detaillierter und je präziser formuliert, desto besser, das gilt auch für sogenannte schlüsselfertig zu übergebende Gebäude.

Inhalte laut Gesetzgeber

Der Gesetzgeber bietet eine detaillierte Auflistung des Mindeststandards für eine Baubeschreibung. Enthalten sein müssen:

  • eine allgemeine Beschreibung des Neubaus oder der geplanten Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen, gegebenenfalls Haustyp und Bauweise
  • Art und Umfang aller Leistungen mit Planung und Bauleitung, der Arbeiten am Grundstück und der Baustelleneinrichtung sowie der Ausbaustufe
  • Gebäudedaten sowie Pläne mit Raum- und Flächenangaben, Ansichten, Grundrisse und Schnitte
  • Angaben zum Energie-, Brandschutz- und Schallschutzstandard und zur Bauphysik
  • Angaben zur Baukonstruktion aller wesentlichen Gewerke
  • Beschreibung des Innenausbaus
  • Beschreibung der gebäudetechnischen Anlagen
  • Angaben zu Qualitätsmerkmalen für Gebäude oder Umbauten
  • detaillierte Beschreibung der Sanitärobjekte, der Armaturen, der Elektroanlage, der Installationen, der Informationstechnologie und der Außenanlagen

Über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus sollte eine Baubeschreibung ebenfalls zumindest folgende Angaben enthalten:

  • zur Konstruktion des Dachstuhls
  • die Art des Daches mit Neigungswinkel
  • die Anlage der Treppen im Haus
  • die Anzahl und Art der Sanitäranlagen

Einige Organisationen und Verbraucherzentralen bieten Musterbeschreibungen online, die sich teils gratis, teils kostenpflichtig abrufen lassen.

Über Andreas Kirchner 457 Artikel
Andreas Kirchner ist Herausgeber des Magazins ratgeber-eigentumswohnungen.de. Auf unserer Seite stellen wir Ihnen interessante Ratgeber rund um das Thema Immobilien, insbesondere Eigentumswohnungen, ausgiebig vor. Alles was Sie rund um die Eigentumswohnung wissen sollten erfahren Sie bei uns.