Bereitstellungszinsen beim Immobilienkauf

Bereitstellungszinsen beim Immobilienkauf

Ob Bauvorhaben oder Immobilienanschaffung, Verzögerungen sind teuer und für den Kreditnehmer können die sogenannten Bereitstellungszinsen anfallen. Diese Zusatzkosten einer Baufinanzierung sind streng genommen keine Zinsen, weder rechtlich noch steuerlich, sondern vielmehr eine Gebühr für die Bereitstellung von Geld. Diese Bereitstellungszinsen beim Immobilienkauf verrechnen Banken für nicht genutzte, aber schon bereit gehaltene Darlehen. Dieser Fall tritt beispielsweise ein, wenn ein Vertrag zur Baufinanzierung mit der Bank schon abgeschlossen ist, die Kaufverhandlungen mit dem Verkäufer sich aber in die Länge ziehen. Das bereits vereinbarte Darlehen bleibt also ungenutzt.

Gründe für Bereitstellungszinsen

Die Bereitstellungszinsen dienen nicht der Finanzierung der Immobilie, sondern der Beschaffung des Geldes durch die Banken. Wenn ein Kreditnehmer die Kreditsumme ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht völlig nutzt, verlangen die Darlehensgeber diese Gebühr für die Nichtnutzung des Baudarlehens. Diese Gebühr, auch Bereitstellungsprovision genannt, fällt nach Ende der bereitstellungsfreien Zeit an. Bereitstellungszinsen beim Immobilienkauf begründen Banken damit, dass sie in der Zeit der Bereitstellung des Geldes selbst Zinsen für die Refinanzierung zahlen müssen und zugleich keine Zinseinnahmen erwirtschaften können.

Ein weiterer Grund ist, dass Immobilienfinanzierungen stets streng zweckgebunden sind. Der Kreditnehmer kann also den Betrag eines Baudarlehens nicht einfach beanspruchen und auf einem Sparkonto zwischenlagern. Verzögert sich der Immobilienkauf, lässt sich daher nur die Auszahlung des zweckgebundenen Darlehens zeitlich verschieben. Für den Kreditnehmer bedeutet das, nicht nur eine monatliche Rückzahlungsrate auf das bereits genutzte Darlehen, sondern zusätzlich die Bereitstellungsgebühr des ungenutzten Betrages bezahlen zu müssen.

Arten von Bereitstellungszinsen

Bei Darlehensverträgen lassen sich zwei Arten von Bereitstellungszinsen unterscheiden:

  • Nicht anrechenbare Bereitstellungszinsen fallen für die gesamte Kreditsumme an.
  • Anrechenbare Bereitstellungszinsen kommen bei Baudarlehen mit sukzessiver Ratenauszahlung vor und werden auf die jeweils noch verbliebene Restsumme des Darlehens angerechnet.

Höhe und Fristen

Die Bereitstellungszinsen beim Immobilienkauf betragen üblicherweise 0,25 Prozent der Kaufsumme pro Monat beziehungsweise drei Prozent pro Jahr. Die Banken räumen den Kreditnehmern jedoch auch Fristen ohne derartige Zinsen ein, die sechs bis zwölf oder sogar 18 Monate betragen können. Die Konditionen zu diesen Bereitstellungsgebühren müssen stets im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung festgelegt werden. Ein Kreditnehmer hat hier also durchaus Verhandlungsspielraum. Das ist in jenen Fällen günstig, wo sich eventuelle Verzögerungen schon im Vorfeld als wahrscheinlich einschätzen lassen. Es ist auch ratsam, einen Darlehensvertrag erst dann zu unterzeichnen, wenn der Immobilienkauf innerhalb der vereinbarten Frist feststeht.

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