Flurkarten

Flurkarten

Geht es um den Erwerb oder die Veräußerung von Immobilien und Einträge im Grundbuch, sind Flurkarten als Basis der Immobilienbewertung unumgänglich. Eine Flurkarte ist nicht dasselbe wie ein Bebauungsplan, denn sie stellt nur die Grundstücke und Gebäude in einem Gebiet maßstabgetreu dar. Flurkarten, auch Liegenschaftskarten oder Katasterkarten genannt, fungieren als amtliche Kartenvorlage für Grundbucheinträge. Diese halten neben den Eigentumsverhältnissen auch mögliche Rechte und Lasten, die auf dem Grundstück liegen.

Flurkarte und Lageplan

Eine Flurkarte unterscheidet sich von einem Amtlichen Lageplan. Dieser wird vom öffentlich bestellten Vermessungsingenieur individuell und aktuell für ein bestimmtes Baugrundstück angefertigt. Die Flurkarte stellt jedoch nur die Flurstücke und Gebäude eines bestimmten Gebietes dar. Eine Flurkarte ist auch nicht so einfach zu bekommen. Dazu müssen Sie bei Ihrem zuständigen Katasteramt einen Antrag stellen. Mündliche Auskünfte zu Änderungen der Nutzungsart, einer Änderung der Lagebezeichnung und der Vereinigung von Flurstücken sind meist kostenlos. Es fallen allerdings Gebühren für eine Kopie einer vollständigen Flurkarte an.

Arten von Flurkarten

Flurkarten gibt es in Deutschland als Rahmenkarte im Blattschnitt, großflächige Inselkarte und auch als digitalisierte Flurkarte vor. Eine Stadtgrundkarte ähnelt der Flurkarte, enthält jedoch auch die Darstellung von Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen sowie ergänzende topografische Angaben. Überdies sind die Kommunen zuständig für Stadtgrundkarten, eine Flurkarte fällt jedoch unter die Zuständigkeit des Liegenschaftskatasters. Den Einblick in eine Flurkarte gewährt das jeweils zuständige Kataster- oder Vermessungsamt.

Inhalt von Flurkarten

Die Flurkarte enthält folgende Angaben:

  • Flurstücke, deren Nummern und Begrenzungen
  • Gemeinde- und Gemarkungsgrenzen
  • Gebäude, deren Nummer und deren Nutzungsart
  • Nutzungsart des Bodens
  • Blattrahmen mit Flurnummer, Bezeichnung der Gemarkung, Maßstab und Herkunft

Maßstäbe von Flurkarten

Jede Flurkarte stellt Flurstücke und Gebäude in einem Gebiet maßstabsgetreu dar. Die Maßstäbe hängen von den örtlichen Gegebenheiten und der durchschnittlichen Größe der Flurstücke ab. Meist kommen die Maße 1 zu 500, in Stadtgebieten 1 zu 1000 und gelegentlich in Ortslagen 1 zu 1250 vor. In Bundesländern gab es früher auch Maßstäbe von 1 zu 1500, 2500, 3000 und 4000, in Bayern 1 zu 5000.

Flurkarten mit ihren Grenzen und Flurstücksnummern und Gebäude werden von den Katasterämtern aktuell und für das ganze Land flächendeckend geführt. Das Amt stellt sie als Auszüge im Maßstab 1 zu 500, 1 zu 1000 oder 1 zu 2000 schwarzweiß oder farbig ausgedruckt zur Verfügung.

Kosten von Flurkarten

Die Kosten für eine Flurkarte hängen von deren Art und Größe ab und betragen zwischen 15 und 60 Euro. Gebührenfrei bleiben Veränderungen von Flurkarten, beispielsweise bei Vereinigung von Flurstücken, der Änderung der Nutzungsart und der Änderung der Lagebezeichnung. Jedoch variieren die Kosten beim zuständigen Vermessungs- und Katasteramt von Ort zu Ort.

Über Andreas Kirchner 457 Artikel
Andreas Kirchner ist Herausgeber des Magazins ratgeber-eigentumswohnungen.de. Auf unserer Seite stellen wir Ihnen interessante Ratgeber rund um das Thema Immobilien, insbesondere Eigentumswohnungen, ausgiebig vor. Alles was Sie rund um die Eigentumswohnung wissen sollten erfahren Sie bei uns.