Die Kosten für eine Löschungsbewilligung

Löschungsbewilligung

Eine Löschungsbewilligung gilt im Grundbuchwesen allgemein jede Form der Zustimmung zur Löschung eines Grundbuchrechts durch den von der Löschung Betroffenen. Damit erklärt ein Berechtigter, dass er ein im Grundbuch eingetragenes Recht aufgibt. Meist geht es um Hypotheken und die Abzahlung einer Kreditschuld, welche der Schuldner durch die Bank bestätigt und aus dem Grundbuch entfernt haben möchte. Die Abzahlung eines Immobilienkredits dauert meist viele Jahre und wenn der Kreditnehmer endlich schuldenfrei ist, kann er sich von der kreditgebenden Bank eine Löschungsbewilligung ausstellen lassen. Das Grundbuchrecht in Deutschland unterliegt strengen formellen Regelungen. Alle Anträge auf Eintragungen als auch Löschungen im Grundbuch bedürfen zumindest einer notariellen Beglaubigung. Die Kosten einer Löschungsbewilligung hängen also vorwiegend von den jeweiligen notariellen und amtlichen Tarifen ab.

Grundschuld und Löschungsbewilligung

Für ein Darlehen zur Baufinanzierung verlangen Banken als Sicherheit oft einen Eintrag ins Grundbuch. Diese sogenannte Grundschuld dient als Absicherung gegen eine eventuelle Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers. Kann der Kreditnehmer nicht zahlen, hat die Bank durch diese Eintragung den Zugriff auf die Immobilie. Ist ein Kredit jedoch völlig abbezahlt, möchten viele Immobilienbesitzer die Kreditschuld auch aus dem Grundbuch entfernt haben. Üblicherweise stellt der Eigentümer dazu einen Antrag auf Löschungsbewilligung bei seiner kreditgebenden Bank oder Bausparkasse. Diese Bewilligung ist die Voraussetzung dafür, über einen Notar die Löschung der Grundschuld beim Grundbuchamt in die Wege zu leiten. Über einen beauftragten Notar erfolgt anschließend die Einreichung dieser Löschungsbewilligung beim Grundbuchamt, zusammen mit dem Antrag auf Löschung.

Löschungsbewilligung: Ablauf und Kosten

  • Der Immobilieneigentümer bezahlt ein aufgenommes Darlehen bei der Bank vollständig zurück und verlangt die Löschung der eingetragenen Grundschuld aus dem Grundbuch.
  • Als Erstes bescheinigt die Bank dem Eigentümer, dass das Darlehen komplett getilgt ist und stellt eine Löschungsbewilligung aus.
  • Mit dieser Löschungsbewilligung geht der Immobilieneigentümer zum Notar und dieser veranlasst die Löschung der Grundschuld beim Grundbuchamt.

Die Kosten der Löschungsbewilligung und der Löschung der Grundschuld setzen sich aus den Notarkosten und den Gebühren des Grundbuchamtes zusammen. Als Faustregel gilt, dass diese Kosten in der Regel jeweils 0,2 Prozent der Grundschuld betragen. Bei einer höheren Grundschuld können die Kosten auch geringer ausfallen und für Notar und Grundbuchamt insgesamt zwischen 0,2 und 0,4 Prozent der Grundschuld ausmachen. Diese Kosten hat der Auftraggeber der Löschung zu tragen.

Gründe für Löschungen

Eine Löschung der Grundschuld kann wichtig sein, wenn es um den Verkauf einer Immobilie geht. Denn potenzielle Käufer wollen ungern eine mit Grundschuld belastete Immobilie erwerben.

Doch nicht immer ist eine sofortige Löschung der Grundschuld auch sinnvoll. Hat die Bank eine Löschungsbewilligung erteilt, kann die Grundschuld auch im Grundbuch bleiben und später als Sicherheit für ein neues Darlehen dienen. Vielfach ist eine Grundschuld auch für einen Verkauf einer Immobilie meist kein Hindernis. Die hohen Kosten der Löschungsbewilligung sind ebenfalls ein Grund, auf eine Löschung aus dem Grundbuch zu verzichten, wenn es nicht unbedingt notwendig sein sollte.

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