Rechnungen für Handwerker absetzen

Rechnungen für Handwerker absetzen

In Deutschland können auch Privatpersonen Aufwendungen für Handwerksarbeiten steuerlich geltend machen. Um Rechnungen für Handwerker absetzen zu können, gilt es jedoch bestimmte Voraussetzungen zu beachten. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass das Haus oder die Wohnung von den Privatpersonen selbst genutzt werden muss. Dann spielt es keine Rolle, ob es sich um den Hauptwohnsitz, die Zweitwohnung, eine Ferienwohnung oder ein Wochenendhaus handelt. Jedoch gibt es eine Höchstgrenze für die Förderung von Renovierungs- und Sanierungskosten.

Steuervorteil Voraussetzungen

Die Förderung erstreckt sich auf das Wiederherstellen, Renovieren und Verschönern von Räumen, Einrichtung oder Haushalts- und Elektrogeräten. Auch Handwerkerleistungen, die keine Renovierungsarbeiten sind, aber im Haushalt erbracht werden, fallen darunter, wie etwa Wohnungsreinigung, Schornsteinfegen oder Fensterputzen.

Um Rechnungen für Handwerker absetzen zu können, muss

  • der Wohnbereich selbst genutzt sein

  • es darf kein Neubau sein, unter die steuerliche Förderung fallen nur bereits bestehende Haushalte

  • der Auftrag als Privatperson vergeben sein

  • die Arbeit in der selbst genutzten Wohnung oder im eigenen Haus oder auf dem dazu gehörenden Grundstück erfolgen

  • dem Finanzamt eine offizielle Rechnung vorliegen, welche nicht bar, sondern per Überweisung oder Kreditkartenzahlung beglichen wurde.

Höchstgrenze der Förderung

Privatpersonen können von den Arbeitskosten maximal 20 Prozent von der Steuerschuld absetzen. Dabei zählen die Bruttobeträge inklusive der Mehrwertsteuer. Absetzbar sind auch Fahrt- und Maschinenkosten und Kosten für Verbrauchsmittel, beispielsweise das Klebeband und Abdeckplane, welche der Maler verwendete. Nicht absetzbar sind jedoch die Materialkosten. Steuerlich geltend zu machen lässt sich ein jährlicher Höchstbetrag von 6.000 Euro und es gilt eine maximale Rückerstattung von 1.200 Euro im Jahr.

Förderungsbeispiele

Unter die Förderung durch steuerliche Ermäßigung fallen alle Bautätigkeiten in einem bestehenden Haushalt, jedoch keinerlei Maßnahmen bei einem Neubau. Häufige Beispiele von Rechnungen für Handwerker sind

  • Arbeiten an Innen- und Außenwänden am Dach, an der Fassade, an Garagen

  • Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen

  • Steichen/ Lackieren von Türen, Fenstern, Wandschränken, Heizkörpern

  • Reparatur, Wartung, Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Wasser- und Gasinstallationen

  • Reparatur oder Austausch von Teppichen, Laminat oder Parkett

  • Modernisierung oder Austausch der Einbauküche

  • Reparatur von Haushaltsgegenständen, wie etwa Waschmaschine oder Herd

  • Gartengestaltung

  • Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück

  • Gebühren für den Schornsteinfeger

  • Winterdienst

  • Reparatur und Wartung von Hausanschlüssen

Über Andreas Kirchner 458 Artikel
Andreas Kirchner ist Herausgeber des Magazins ratgeber-eigentumswohnungen.de. Auf unserer Seite stellen wir Ihnen interessante Ratgeber rund um das Thema Immobilien, insbesondere Eigentumswohnungen, ausgiebig vor. Alles was Sie rund um die Eigentumswohnung wissen sollten erfahren Sie bei uns.