Tipps für den Umzug

Tipps für den Umzug

Wenn ein Umzug bevorsteht, sind viele Dinge zu erledigen und man kann leicht etwas Wichtiges vergessen. Das Anlegen einer Checkliste kann dabei helfen, einen reibungslosen Ablauf auch mitten im schlimmsten Umzugsstress zu sichern. Ob mit Umzugsunternehmen oder in Eigenregie, es gilt viele Fristen einzuhalten. Da es mehr als nur um zeitgerechte Erledigung behördlicher Wege geht, empfiehlt es sich, folgende Tipps für den Umzug in einer Liste zum Abhaken und auch in der richtigen Reihenfolge anzulegen.

Tipps für den Umzug als Checkliste

1. Vorbereitungen, Fristen und Schlüsselübergabe

  • Grundsätzlich gilt, erst wenn der Mietvertrag fürs neue Zuhause unterschrieben ist, sollten Mieter die alte Wohnung kündigen. Dabei gilt meist eine Kündigungsfrist von drei Monaten, jedoch kann in Sonderfällen ein früherer Auszug möglich sein. Allerdings sollte die Wahl der Fristen auch so ausfallen, dass nicht unnötig lange doppelt Miete zu zahlen ist.
  • Es gilt auch zu beachten, ob im Wohnungsvertrag steht, dass der Mieter bei Auszug renovieren oder zumindest die Wände neu streichen muss. Auf jeden Fall muss eine Wohnung bei Übergabe sauber, gepflegt und in einem guten Zustand sein.
  • Dazu gehören auch Balkon, Garten und die Kellerräume sowie der Dachboden. Übernimmt ein externes Umzugsunternehmen die Arbeit, sollte rechtzeitig vor dem Umzug ein Termin vereinbart werden.
  • Was die neue Wohnung betrifft, sollten Mieter bei der Schlüsselübergabe zusammen mit dem Vermieter ein Wohnungsübergabeprotokoll anfertigen. Diese dient zum Festhalten von Abnutzung oder allfälligen Mängeln und zum Festhalten der Stände bei Wasser-, Gas- und Stromzähler.
  • Ein derartiges Protokoll ist auch bei der Übergabe der alten Wohnung ratsam, damit der Mieter etwaige bereits bei Einzug vorhandene Schäden nachweisen kann und nicht mit der Kaution dafür aufkommen muss.
  • Es ist auch wichtig, die Frage des Versicherungsschutzes für den Umzug zu klären.
  • Fristgerecht sollten auch diverse Adressänderungen bei Behörden und Ämtern erfolgen; auch Telefon oder Internetanbieter benötigen eine Ummeldung. Dazu gehören auch allfällige Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften sowie Vereinsmitgliedschaften. Überdies ist zusätzlich ein Nachsendeantrag bei der Post für die Dauer von zumindest zwei oder drei Monaten nach Umzug empfehlenswert.
  • Bestell- und Lieferfristen für neue Einrichtungsgegenstände sind ebenfalls zu beachten, damit diese kurz nach dem Einzug in der neuen Wohnung ankommen. Viele Möbel können eine Lieferzeit von bis zu zwölf Wochen haben.
  • Gibt es keine Ladefläche oder einen Innenhof für den Umzugswagen, muss ein Parkplatz reserviert werden. Die Genehmigung ist bei der Stadtverwaltung einzuholen, um Halteverbotsschilder aufstellen zu dürfen. Dies kann bis zu zehn Tage in Anspruch nehnen und die Schilder müssen 72 Stunden vor dem Umzugstag aufgestellt sein.
  • Keller, Dachboden und Schränke lassen sich schon Wochen vorher ausmisten und nicht dringend benötigtes Hab und Gut in Kisten verpacken.
  • Gibt es feste Einbauten (Schränke, Küche), lassen sich diese eventuell vom Nachmieter gegen einen angemessenen Preis übernehmen. Dasselbe ist auch bei der neuen Wohnung möglich, wenn etwa der Vormieter gewillt ist, die Einbauküche zu verkaufen.

2. Die Tage vor dem Umzug

  • Wenn der Umzug in Eigenregie verläuft, ist es wichtig, Hilfe für den Umzug zu organisieren, auch für die gesonderte Betreuung für Kinder und Haustiere.
  • Ausreichend Umzugskartons und Verpackungsmaterial sind ein Muss.
  • Die Kisten sollten nicht zu schwer sein und eine Beschriftung aufweisen, beispielsweise Inhalt und für welches Zimmer. So wissen die Helfer, wohin die Kartons in der neuen Wohnung gehören.
  • Möbel wie Bücherregale oder Schränke können bereits wenige Tage vor dem Umzug auseinandergenommen und für den Transport vorbereitet werden.
  • Ein Möbelstellplan erleichtert die Planung im Vorhinein, um Platz für Sofa und Schränke zu finden. Notfalls kann ein Self-Storage-Lager als Zwischenlösung dienen.
  • Wichtige Dokumente, Wertgegenstände und auch der Erste-Hilfe-Kasten sollten separat verpackt und leicht zugänglich bleiben. In eine derartige „Notfallkiste“ gehören beispielsweise Scheren, Flaschenöffner, Messer, Becher, Tücher und Werkzeug.
  • Zumindest einen Tag vor dem Umzug sollten Kühlschrank und Gefrierschrank geleert und abgetaut werden. Für den Umzugstag selbst sollte ausreichend Verpflegung für Umzugshelfer und Familie bereitstehen.

3. Der Tag des Umzugs

  • Wenn alle Umzugskartons gepackt, Kinder und Haustiere versorgt sind und der Umzugswagen bereitsteht, kann es losgehen mit dem Verladen der Umzugskisten und dem Transport.
  • Es ist anzuraten, zumindest die Wohnungstüren auszuhängen, um den Transport von Gütern zu erleichtern.
  • Wenn eine Spedition diese Arbeiten übernimmt, kostet das etwas mehr, jedoch verläuft der eigentliche Umzug professioneller und schneller. Einen Festpreis zu vereinbaren anstelle einer Abrechnung nach Aufwand kann dabei helfen, Kosten zu sparen.
  • Ein weiterer Vorteil ist, dass eine Spedition haftet für jene Dinge, die die Firma auch verpackt hat. Diese Haftung ist allerdings auf 620 Euro pro Kubikmeter Ladung beschränkt. Das bedeutet, dass bei besonders wertvollem Hausrat eine Transportversicherung ratsam ist.
  • Sobald der Umzug beendet ist, verlangt die Spedition die Bestätigung durch Unterschrift, dass der Hausrat unbeschädigt ist. Eine schnelle Überprüfung der Lage vor der Unterschrift ist also anzuraten.
  • Der Umzugsmüll im Umfeld beider Wohnungen muss richtig entsorgt werden, da bei illegaler Abfallentsorgung Bußgelder seitens der Stadtverwaltung drohen. In vielen Städte und Gemeinden gibt es spezielle Vorgaben für die Müllentsorgung, die unbedingt beachtet werden muss.
  • Als letzter Schritt steht das Entfernen der Tür- und Klingelschilder auf der Checkliste, damit sind die Umzugsarbeiten in der alten Wohnungen abgeschlossen.

4. Einzug in die neue Wohnung

  • Nach dem Einzug in die neue Wohnung gibt es viel zu tun mit Möbeln aufbauen, Sachen auspacken und einräumen.
  • Das Ummelden bei den Behörden auf die neue Adresse muss jedoch innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen. Das schreibt in Deutschland die allgemeine Meldepflicht vor.
  • Sollte es noch länger mit Festnetztelefon und Internet in der neuen Wohnung dauern, lässt sich bei Bedarf ein Internetcafé in der Umgebung ausfinden.
  • Als letzter Punkt auf der Umzugs-Checkliste steht die Vorstellung bei den neuen Nachbarn und die Einweihungsparty mit allen Umzugshelfern in der neuen Wohnung an.
Über Andreas Kirchner 457 Artikel
Andreas Kirchner ist Herausgeber des Magazins ratgeber-eigentumswohnungen.de. Auf unserer Seite stellen wir Ihnen interessante Ratgeber rund um das Thema Immobilien, insbesondere Eigentumswohnungen, ausgiebig vor. Alles was Sie rund um die Eigentumswohnung wissen sollten erfahren Sie bei uns.