Transportversicherung beim Umzug

Transportversicherung beim Umzug

Jeder Umzug ist nicht nur mit Stress verbunden, sondern es kann leicht zu Beschädigungen beim Transport oder beim Ver- und Entladen der Güter kommen. Eine Transportversicherung dient dazu, etwaige Schäden auf dem Weg vom alten in das neue Zuhause abzudecken. Denn die Hausratversicherung bietet vollen Versicherungsschutz meist nur an einem spezifischen Versicherungsort wie eine Wohnadresse. Auch mit einem Umzugsunternehmen sind nicht alle etwaigen Transportschäden abgedeckt. Es ist also anzuraten, sich in jedem Fall um eine Transportversicherung beim Umzug zu kümmern.

Zweck der Transportversicherung

Eine Transportversicherung beim Umzug erspart viel Ärger und Kosten für Neuanschaffungen. Dies gilt vor allem für einen Umzug in Eigenregie. Geht im Zuge der Umsiedlung etwas kaputt, kann eine Versicherung zumindest einen Teil des Schadens abdecken. Diese Versicherung haftet für alle Schäden an Transportgütern auf dem Weg vom alten zum neuen Wohnort. Die Hausratversicherung wiederum dient dazu, etwaige Schäden an Transportgütern am Wohnort in vollem Umfang abzudecken. Je nach Versicherungsumfang hilft sie zwar auch bei Diebstahl aus dem Transportfahrzeug, doch ob sich dieser Schutz auch auf den kompletten Inhalt des Transporters erstreckt, hängt stark von der individuellen Vereinbarung ab.

Haftungsansprüche an Unternehmen

Wenn Sie ein Umzugsunternehmen beauftragen, ist eine Transportversicherung beim Umzug ebenfalls sinnvoll. Denn obwohl das Unternehmen laut Gesetz für einen bestimmten Betrag haftet, ist nicht jede Schadenssumme abgedeckt. Ein Umzugsunternehmen muss Transportschäden laut Handelsgesetzbuch mit einer gewissen Grundhaftung abdecken. Diese ist meist auf einen Höchstbetrag von 620 Euro pro Kubikmeter Ladung beschränkt. Diese Summe reicht daher nicht zur Abdeckung für etwaige Schäden an teuren Umzugsgütern aus. Weiters ersetzen Umzugsunternehmen nur den Zeitwert der Transportgüter und nicht den Anschaffungs- oder Neuwert. Das bedeutet, die Haftpflichtversicherung des Unternehmens genügt nicht, um über Schadensersatz den Wert des transportierten Eigentums abzudecken. In vielen Verträgen von Transportunternehmern sind überdies bestimmte Haftungsausschlüsse festgelegt.

Berechnung der Versicherungssumme

Vielfach sind es die Umzugsunternehmen, die das Vermitteln einer Transportversicherung beim Umzug anbieten. Es kann jedoch nicht so einfach sein, den Versicherungswert der Umzugsgüter abzuschätzen. Versicherungsunternehmen gehen von der Faustregel von 600 bis 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche aus. Diese Kalkulationsmethode berücksichtigt allerdings nicht besonders wertvolle Einrichtungsgegenstände.

Eine weitere Berechnungsmethode zieht entweder den Zeitwert oder den Neuwert eines Gutes heran. Der Zeitwert berücksichtigt eine gewisse Lebensdauer und entsprechende Wertminderung, beispielsweise bei Kühlschrank und Waschmaschine. Kunstgegenstände oder Antiquitäten können mit der Zeit wiederum immer wertvoller werden. Es ist daher anzuraten, die Transportversicherung beim Umzug nach dem Anschaffungs- oder Neuwert von Gütern zu berechnen. Neuwertversicherungen sind jedoch oft nur mit diversen Quittungen und Rechnungsbelegen als Beweise möglich.

Die Kosten der Transportversicherung hängen ebenfalls vom Wert der Transportgüter ab. Als Faustregel gilt, etwa 2,5 Promille der Versicherungssumme als Versicherungskosten einzurechnen.

Schäden finden und melden

Bei einem Umzug über ein Transportunternehmen ist es besonders wichtig, die Güter sofort nach Anlieferung zu überprüfen. Es genügt dabei nicht nachzuzählen, ob alle Kisten und Einzelstücke vollzählig sind. Untersuchen Sie jede Kiste auf äußerlich erkennbare Schäden oder ob etwas geöffnet und entwendet wurde. Die Elektrogeräte sollten Sie ebenfalls umgehend auf Funktionsfähigkeit testen. Liegen Transportschäden vor, müssen Sie diese Ihrer eigenen Transportschadenversicherung unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern melden. Eine verspätete Meldung kann dazu führen, dass Sie keinen Anspruch mehr auf Schadensersatz haben.

Über Andreas Kirchner 455 Artikel
Andreas Kirchner ist Herausgeber des Magazins ratgeber-eigentumswohnungen.de. Auf unserer Seite stellen wir Ihnen interessante Ratgeber rund um das Thema Immobilien, insbesondere Eigentumswohnungen, ausgiebig vor. Alles was Sie rund um die Eigentumswohnung wissen sollten erfahren Sie bei uns.