Wohngeld-Plus-Gesetz

Wohngeld-Plus-Gesetz

Das altbekannte Wohngeld, der staatliche Zuschusses für Geringverdienende, erhält ab 1. Jänner 2023 eine Aufwertung durch das Wohngeld-Plus-Gesetz. Dieses ist seit Jahresbeginn in Kraft und stellt zugleich die größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands dar. Diese Reform erhöht die Leistung für alle Personen mit geringeren Einkommen, die bereits Wohngeld erhalten. Zugleich bekommen mehr deutsche Haushalte Anspruch auf diese finanzielle Stütze durch diese Reform.

Die Wohngeld-Reform

Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Mit Ablauf des Jahres 2022 bezogen etwa 600.000 deutsche Haushalte mit kleinen Einkommen das Wohngeld als finanzielle Unterstützung. Ab 2023 sollen es zwei Millionen Haushalte sein, die Anspruch durch das neue Wohngeld-Plus-Gesetz bekommen. Das bedeutet, dass nun etwa 1,5 Millionen Haushalte Wohngeld bekommen, deren Einkommen nach der alten Regelung die Grenzen für einen Anspruch überschritten

Wer erhält Wohngeld-Plus?

Zu den berechtigten Personen nach dem neuen Wohngeld-Plus-Gesetz zählen grundsätzlich alle Haushalte mit einem geringen Einkommen. Die Bedingung für diesen Zuschuss an Haushalte ist, dass deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt. Es spielt also keine Rolle, ob die betreffenden Personen in diesem Haushalt in Mietverhältnissen stehen oder selbst diese Wohnräume besitzen.

Durch das „Wohngeld Plus“ haben also beispielsweise Personen Anspruch, die arbeiten gehen, aber kein ausreichendes Einkommen haben, um die Kosten fürs Wohnen zu decken. Anspruch haben nun auch Menschen im Rentenalter, egal ob sie in eigenen Wohnräumen oder in Alten- oder Pflegeheimen wohnen. All jene, die Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitergeld beziehen, können diese finanzielle Stütze ebenfalls beantragen.

Kein Wohngeld gibt es allerdings für Leistungsempfänger, die Sozialhilfe, Leistungen nach dem SGB II beim Jobcenter oder Asylbewerberleistungen beziehen. Wer kein oder ein sehr geringes Einkommen hat, sollte statt Wohngeld eher das Bürgergeld beim Jobcenter oder Sozialhilfe beim Sozialamt beantragen.

Mehr Geld durch Wohngeld-Plus-Gesetz

Die Förderung durch das neue Wohngeld-Plus-Gesetz fällt ab 2023 deutlich höher aus als durch die bisherige Regelung. Im Durchschnitt erhöht sich 2023 der Wohngeldbetrag um rund 190 Euro pro Monat, was mehr als eine Verdoppelung der bisherigen Summe bedeutet, von rund 180 Euro auf rund 370 Euro pro Monat. Die Berechnung erfolgt automatisch für alle bisherigen Wohngeldbezieher.

Die Berechnung der individuellen Wohngeldhöhe richtet sich

  • nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder
  • nach der Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum
  • nach dem Gesamteinkommen der Haushaltsmitglieder.

Die genaue Wohngeldhöhe errechnet und prüft das örtliche Wohngeldamt.

Zusätzlich sorgt die Bundesregierung mit einer dauerhaften Heizkostenkomponente von 2,00 Euro pro Quadratmeter für eine Deckelung der steigenden Heizkosten. Diese Heizkostenkomponente kommt als Zuschlag zur Wohngeldberechnung zur Geltung. Weiters soll eine neue Klimakomponente beispielsweise Kosten für energetische Gebäudesanierung abfedern.

Antragstellung

Die Anträge auf Förderung nach dem neuen Wohngeld-Plus-Gesetz erfolgt bei den örtlich zuständigen Wohngeldämtern der jeweiligen Gemeinde beziehungsweise der zuständigen Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltungen. Die jeweils zuständigen Verwaltungen bieten die entsprechenden Antragsformulare und umfassende Beratung an. Die Kosten der Wohngeldreform tragen Bund und Länder je zur Hälfte.

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