10 Goldene Regeln einer Baugemeinschaft

10 Goldene Regeln einer Baugemeinschaft

Eine Baugruppe ist eine Zweckgemeinschaft von Bauwilligen mit ähnlichen Wohnideen. Jedoch handelt es sich vor allem um eine Gruppe von Menschen mit unterschiedlichen Ansichten und Persönlichkeiten, woraus Probleme und Konflikte entstehen können. Experten und Baugemeinschaftsmitglieder haben aus ihrem Erfahrungsschatz folgende Tipps abgeleitet, welche als Goldene Regeln einer Baugemeinschaft Start und Umsetzung von künftigen Projekten erleichtern können.

  1. Vor Beginn jedes Projekts sollte die Baugemeinschaft eine möglichst genaue Arbeitsteilung festlegen, beispielsweise für Kassenführung oder Behördenkontakte im Namen der Baugemeinschaft. Auf diese Weise erhalten alle externen Partner wie Baubehörde, Architekten oder Bauherren feste Ansprechpartner innerhalb der Gemeinschaft. Aus diesem Grunde sollten diese Ansprechpartner auch nicht zu oft wechseln.
  2. Die Baugemeinschaft sollte einen Zeitrahmen festlegen mit konkret formulierten Meilensteinen. So lässt sich der zeitliche Rahmen überblicken, vor allem wenn Korrekturen bei Zeitüberschreitungen notwendig sind. Alle Entscheidungen sollten außerdem einen Endtermin haben, nach welchem keinerlei Änderungen mehr möglich sind.
  3. Die Gemeinschaft sollte überlegen, einen externen Moderator oder Projektleiter einzusetzen, ehe Architekten beauftragt werden. Ein externer Moderator kann die Gruppen-internen Diskussionen vorbereiten und leiten, unterstützt und überwacht auch die Arbeit der Architekten.
  4. Je einfacher die Kostenaufteilung für die Bau- und Nebenkosten gehalten ist, desto besser. Diese Aufteilung sollte auch möglichst früh feststehen und mit möglichst wenig unterschiedlichen Kostenaufteilungsschlüsseln auskommen.
  5. So früh wie möglich sollte sich die Gemeinschaft auch entscheiden, ob sie für die Erstellung der Wohnungen eine Einzelgewerkvergabe wünschen oder eher einen Generalunternehmer beauftragen. Sollte die Entscheidung für einen Generalunternehmer fallen, ist vieles auf andere Weise zu regeln.
  6. Die Verteilung der Wohnungen auf die einzelnen Mitbauleute sollte schon dann erfolgen, wenn mindestens die Hälfte der Mitbauleute des Projekts feststehen. Zu diesem Zeitpunkt ist eine Einigung für die Wohnungsaufteilung noch recht einfach. Alle verbleibenden Wohnungen müssen mängelfrei sein und auch frei von Sonderwünschen einzelner Bauherren gehalten sein, um später auf dem freien Wohnungsmarkt vermittelbar zu bleiben.
  7. Sollte es unterschiedliche Wohnwerte geben, können diese finanziell ausgeglichen werden. Alle am Projekt beteiligten müssen Kompromissbereitschaft zeigen. Erfahrungsgemäß wird jedes Mitglied einer Baugemeinschaft bei einem Vorschlag mindestens einmal überstimmt. Für alle Gemeinschaften gilt, dass ein Mitglied nicht tragbar ist, welches nicht kompromissbereit ist und für sich immer die besten Teile erwartet.
  8. Es sollte in der Gruppe eine Vertrauensperson geben, welche mit den finanziellen Verhältnissen aller einzelnen Gruppenmitglieder vertraut ist. Eine derartige Offenlegung ist notwendig, um später die Verhandlungen mit der oder den Banken zu führen.
  9. Bei Abstimmungen sollte jede Wohneinheit eine Stimme haben.
  10. Die Außengestaltung des Projekts sollte mehrheitlich von der Gemeinschaft beschlossen werden, die Innengestaltung hingegen beschließt der jeweilige Mitbauer individuell mit dem Architekten.
Über Andreas Kirchner 457 Artikel
Andreas Kirchner ist Herausgeber des Magazins ratgeber-eigentumswohnungen.de. Auf unserer Seite stellen wir Ihnen interessante Ratgeber rund um das Thema Immobilien, insbesondere Eigentumswohnungen, ausgiebig vor. Alles was Sie rund um die Eigentumswohnung wissen sollten erfahren Sie bei uns.