All jene, die sich zum Kauf eines Hauses oder eine Eigentumswohnung entschließen, haben mehrere Möglichkeiten des Immobilienerwerbs. Neben dem Standardkauf einer Immobilie über einen festgelegten Preis gibt es auch die Immobilie auf Erbpacht. Angebote zum Verkauf von Immobilien auf Erbpachtbasis machen einen eher geringen Anteil am Markt aus und sind daher auch nicht sehr bekannt. Diese besondere Form des Kaufs eines Eigenheims kann für Familien oder Einzelpersonen mit geringerem Eigenkapital aber durchaus Sinn haben. Ein Beispiel dafür sind eng bebaute Stadtkerne, wo es keine anderen freien Immobilien zu erwerben gibt. Der größte Vorteil einer Erbpachtregelung ist jedenfalls der vergleichsweise günstigere Preis. Jedoch gilt es beim Erwerb zu berücksichtigen, wann ein Erbpachtvertrag ausläuft.
Immobilien auf Erbpachtvertrag
Bei der Erbpacht beziehungsweise beim Erbbaurecht ist der Eigentümer einer Immobilie ein anderer als der Eigentümer des Grundstücks, auf welchem diese Immobilie steht. Der Eigentümer des Grundstücks räumt also einer anderen Person das Recht ein, eine Immobilie auf dem Grundstück zu bauen oder eine dort bereits bestehende Immobilie zu unterhalten.
Anders ausgedrückt, der Erwerb einer Immobilie im Erbbaurecht betrifft nur das Gebäude oder einen Teil des Gebäudes, jedoch nicht den Grund und Boden, auf welchem dieses Gebäude steht. Für das Erbbaurecht gilt eine bestimmte genau definierte Laufzeit, meist sind dies fünf Jahrzehnte oder 99 Jahre. Monatlich ist ein von den Vertragspartnern frei verhandelbarer Erbbauzins fällig. Der Vorteil von einem Erbpachtvertrag ist, dass diese Immobilien günstiger sind als andere Wohnungen oder Häuser.
Der Erbpachtvertrag
Der Eigentümer der Immobilie bezahlt dem Grundstückseigentümer eine Art Mietgebühr für die Nutzung des Grundstücks, den sogenannten Erbbauzins oder die Erbpacht. In München beträgt diese beispielsweise 2 bis 4 Prozent des Grundstückswerts. Ein solcher Erbbaurechtsvertrag oder Erbpachtvertrag erstreckt sich meist über mehrere Jahrzehnte, meist zwischen 50 und 99 Jahren. In dieser Zeit muss der Erbbaurechtnehmer auch für sonstige Kosten des Grundstückes (Grunderwerbssteuer, Grundsteuer, Erschließungskosten) aufkommen, obwohl er nicht Eigentümer des Grundstücks ist.
Erlöschen der Erbpacht
Die Verpflichtung zur Leistung der Erbpacht erlischt erst mit dem festgelegten Vertragsende. Dann geht die Immobilie an den Grundstückseigentümer über und der Erbbaurechtnehmer wird mit einem gesetzlich geregelten Betrag von mindestens zwei Dritteln des Werts des Gebäudes entschädigt. Es ist aber auch eine Vertragsverlängerung oder ein Neuvertrag mit dem Grundstückseigentümer möglich. Die Eigentümer einer Erbpachtimmobilie können diese auch wiederum zum Kauf anbieten, wenn die Erbpacht noch eine geraume Zeit läuft.
Wer bietet Erbpachtverträge?
Meist sind es Grundstücke, die Kirchen, Gemeinden, Stiftungen oder Firmen gehören, die Immobilien auf Erbbaurecht anbieten. Denn diese Institutionen haben großen Grund- und Immobilienbesitz, jedoch kein Interesse an einer Veräußerung. Erbbaurechte können aber auch von Privatpersonen vergeben werden, welche durch die dauerhaften Pachteinnahmen ihre Altersversorgung aufbessern wollen.