Was, wenn Eigentümer gegen die Hausordnung verstoßen?
Alle Besitzer einer Eigentumswohnung sind zugleich Teil einer Eigentümerwohngemeinschaft und haben Anteil am Gemeinschaftseigentum. Dieses ist für alle Eigentümer nutzbar, jedoch bestehen auch Verpflichtungen gegenüber [zum Ratgeber]

