Kosten für Handwerker von der Steuer absetzen

Kosten für Handwerker von der Steuer absetzen

Steuervorteile gelten in Deutschland nicht nur für Unternehmen. Auch Privatpersonen können Kosten für Handwerker von der Steuer absetzen. Diese Steuerermäßigung, bekannt auch als Handwerkerbonus, bedeutet eine Förderung von Renovierungs- und Sanierungskosten. Jedoch bestehen dafür Höchstgrenzen und es gilt auch bestimmte Regelungen für diese Förderung einzuhalten.

Handwerkerbonus Voraussetzungen

Es müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein, um die Kosten für Handwerker von der Steuer absetzen zu können.

1. Bereits bestehende Immobilie inklusive Außenanlagen und dazu gehörendes Grundstück beziehungsweise ein vorhandener Haushalt: Für Arbeiten an einem Neubau gilt diese Förderung nicht.

2. Selbst genutzte Wohnung oder Haus: Dabei spielt es keine Rolle, ob als Mieter oder Eigentümer. Das gilt auch für Ferienwohnungen, Zweitwohnungen oder Immobilien, die von den eigenen Kindern mietfrei genutzt werden.

3. Keine weiteren öffentlichen Förderungen: Ist eine Maßnahme zum Beispiel von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert, gibt es keinen Anspruch mehr auf den Steuerbonus.
4. Der Auftrag für Handwerksarbeiten muss von einer Privatperson vergeben sein.

5. Es muss dem Finanzamt eine offizielle Rechnung vorliegen, beglichen per Überweisung oder Kreditkartenzahlung. Barzahlung gilt nicht.

6. Die Förderung berücksichtigt nur die Arbeitskosten, nicht die Materialkosten. In einigen Fällen erkennt das Finanzamt jedoch auch die Kosten für Maschinen- und Fahrtkosten, Entsorgungen oder Verbrauchsmittel an.

Höchstgrenze der Förderung

Privatpersonen können von den Arbeitskosten maximal 20 Prozent von der Steuerschuld absetzen. Dabei zählen die Bruttobeträge inklusive der Mehrwertsteuer. Absetzbar sind auch Fahrt- und Maschinenkosten und Kosten für Verbrauchsmittel, beispielsweise das Klebeband und Abdeckplane, welche der Maler verwendete. Nicht absetzbar sind jedoch die Materialkosten. Steuerlich geltend zu machen lässt sich ein jährlicher Höchstbetrag von 6.000 Euro und es gilt eine maximale Rückerstattung von 1.200 Euro im Jahr.

Förderungsbeispiele

Unter die Förderung durch steuerliche Ermäßigung fallen alle Bautätigkeiten in einem bestehenden Haushalt, jedoch keinerlei Maßnahmen bei einem Neubau. Häufige Beispiele von Rechnungen für Handwerker sind

  • Arbeiten an Innen- und Außenwänden am Dach, an der Fassade, an Garagen

  • Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen

  • Steichen/ Lackieren von Türen, Fenstern, Wandschränken, Heizkörpern

  • Reparatur, Wartung, Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Wasser- und Gasinstallationen

  • Aufstellen eines Baugerüsts

  • Brandschaden-Sanierung (wenn es kein Versicherungsschaden ist)

  • Fahrstuhlkosten (Wartung und Reparatur)

  • Reparatur oder Austausch von Teppichen, Laminat oder Parkett

  • Modernisierung oder Austausch der Einbauküche

  • Reparatur von Haushaltsgegenständen, wie etwa Waschmaschine oder Herd

  • Gartengestaltung, jedoch keine übliche laufende Wartung einer Gartenanlage

  • Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück

  • Gebühren für den Schornsteinfeger, Kamineinbau

  • Winterdienst, Trocknung oder Trockenlegung von Mauerwerk

  • Abflussrohrreinigung und Abwasserentsorgung, Dichtheitsprüfung von Abwasseranlagen

  • Hausanschlüsse an Ver- und Entsorgungsnetze (Trink- und Abwasser, Elektroleitungen, Fernsehern und Internet)

  • Hausschwammbeseitigung, Schimmelbeseitigung, Insektenschutzgitter

Über Andreas Kirchner 458 Artikel
Andreas Kirchner ist Herausgeber des Magazins ratgeber-eigentumswohnungen.de. Auf unserer Seite stellen wir Ihnen interessante Ratgeber rund um das Thema Immobilien, insbesondere Eigentumswohnungen, ausgiebig vor. Alles was Sie rund um die Eigentumswohnung wissen sollten erfahren Sie bei uns.