Treppenhausreinigung im Hausgeld: Kostenposition und Vergabekriterien

Treppenhausreinigung im Hausgeld: Kostenposition und Vergabekriterien

Wer eine Eigentumswohnung besitzt, findet die Kosten für die Treppenhausreinigung im Hausgeld regelmäßig als eigene Position in der Jahresabrechnung wieder. Anders als bei Reparaturen oder der Instandhaltungsrücklage handelt es sich dabei um eine laufende Ausgabe, die Monat für Monat entsteht und über das Hausgeld auf alle Eigentümer verteilt wird. Für viele Eigentümergemeinschaften gehört die Reinigung von Treppenhaus, Eingangsbereich und weiteren Gemeinschaftsflächen zu den wiederkehrenden Posten der Hausgeldabrechnung. Wer versteht, welche Leistungen dahinterstehen und wie sie verrechnet werden, kann die eigene Abrechnung besser einordnen und bei der Beauftragung einer Reinigungsfirma gezielter mitreden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kosten für die Treppenhausreinigung im Hausgeld sind eine laufende Betriebskostenposition, keine Rücklage.
  • Erfasst werden typischerweise Treppenhaus, Eingangsbereich, teils auch Fassade, Außenanlagen und Sonderflächen.
  • Die Verteilung erfolgt meist nach dem in der Gemeinschaftsordnung festgelegten Umlageschlüssel.
  • Bei der Vergabe einer Reinigungsfirma zählen klare Leistungsbeschreibungen, feste Ansprechpartner und Kontrollmechanismen.
  • Grundreinigungen werden in der Abrechnung häufig getrennt von der laufenden Unterhaltsreinigung ausgewiesen.

Welche Reinigungsleistungen fallen in einer Eigentümergemeinschaft an?

Treppenhaus und Eingangsbereich

Im Zentrum steht meist die Unterhaltsreinigung von Treppenhaus, Fluren und Eingangsbereich. Dazu gehört das Wischen der Stufen und Böden, das Abstauben von Handläufen und Fensterbänken sowie die Reinigung von Glasflächen an Eingangstüren. Diese Bereiche werden von allen Bewohnern täglich genutzt und unterliegen entsprechend hoher Beanspruchung, weshalb sie üblicherweise am häufigsten in einem festen Turnus gereinigt werden.

Fassade und Außenanlagen

Neben dem Innenbereich fallen bei vielen Anlagen auch Leistungen für Außenflächen an: Gehwege, Zugänge, teils auch Fensterreinigung der Gemeinschaftsflächen oder die Pflege von Grünanlagen, sofern diese nicht separat vergeben sind. Ob und in welchem Umfang solche Arbeiten anfallen, hängt stark von Größe und Zuschnitt der Wohnanlage ab und wird meist in der Hausordnung oder im Verwaltervertrag festgelegt.

Reinigungskraft pflegt Außenanlage und Zugangsweg eines Mehrfamilienhauses

Sonderflächen wie Tiefgarage oder Müllraum

Manche Gemeinschaften haben zusätzliche Gemeinschaftsflächen, für die eigene Reinigungsintervalle vereinbart werden, etwa Tiefgaragen, Fahrradkeller oder Müllräume. Diese Bereiche werden in der Regel seltener gereinigt als das Treppenhaus, verursachen aber eigene Kosten, die separat kalkuliert und dokumentiert werden sollten, damit sie in der Jahresabrechnung nachvollziehbar bleiben.

Wie werden diese Kosten im Hausgeld verrechnet?

Verteilerschlüssel

Die Kosten für die Reinigung der Gemeinschaftsflächen werden üblicherweise nach demselben Verteilerschlüssel umgelegt wie andere Betriebskosten, meist nach Miteigentumsanteilen oder Wohnfläche. In manchen Gemeinschaftsordnungen ist allerdings ein abweichender Schlüssel vorgesehen, etwa wenn einzelne Einheiten bestimmte Flächen gar nicht nutzen. Ein Blick in die Teilungserklärung schafft hier Klarheit über die konkrete Verteilung.

Ausweis in der Jahresabrechnung

In der jährlichen Abrechnung erscheinen die Reinigungskosten als eigene Position innerhalls der Gesamtabrechnung und werden anschließend in den Einzelabrechnungen auf die jeweilige Wohnungseinheit heruntergerechnet. So lässt sich nachvollziehen, welcher Anteil der monatlichen Hausgeldzahlung tatsächlich in die Pflege der Gemeinschaftsflächen fließt und wie sich dieser Anteil im Vergleich zum Vorjahr entwickelt hat.

Laufende Kosten statt Rücklage

Wichtig ist die Abgrenzung zur Instandhaltungsrücklage: Während die Rücklage für künftige Reparaturen oder größere Investitionen am Gemeinschaftseigentum angespart wird, handelt es sich bei den Reinigungskosten um laufende Betriebsausgaben, die im jeweiligen Wirtschaftsjahr verbraucht werden. Eine Vermischung beider Positionen in der Buchhaltung würde die Nachvollziehbarkeit der Abrechnung erheblich erschweren.

Worauf achten bei der Auswahl einer Reinigungsfirma für Gemeinschaftsflächen?

Leistungsverzeichnis und Vertragsinhalte

Ein belastbarer Vertrag beschreibt genau, welche Flächen in welchem Turnus gereinigt werden und welche Leistungen zusätzlich beauftragt werden können, etwa eine Grundreinigung nach der Wintersaison. Fehlt ein solches Leistungsverzeichnis, entstehen häufig Konflikte zwischen Erwartung und tatsächlich erbrachter Leistung, die sich später auch in Beschwerden bei der Verwaltung niederschlagen.

Qualität, Zuverlässigkeit und Vergleich

Für Eigentümergemeinschaften zählt neben dem Preis vor allem, wie verlässlich ein Anbieter arbeitet. Dazu gehören ein fest benannter Ansprechpartner, eine regelmäßige Kontrolle der vereinbarten Leistungen sowie eine transparente Leistungsdokumentation, damit die Verwaltung Reklamationen nachvollziehen und gegenüber der Eigentümergemeinschaft begründen kann. Laut dem Unternehmen für Gebäudereinigung in Hamburg sollten solche Punkte vor Vertragsabschluss geklärt und mehrere Angebote verglichen werden, da sich Leistungsumfang und Preisgestaltung zwischen Anbietern deutlich unterscheiden können. Auch Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen gehören zu den Punkten, die die Verwaltung vor einer Beauftragung mit der Eigentümergemeinschaft abstimmen sollte, damit bei anhaltend schlechter Leistung kein langjähriges Bindungsrisiko entsteht.

Regelmäßige Reinigung vs. Grundreinigung: Unterschiede in der Abrechnung

Turnus und Umfang

Die laufende Unterhaltsreinigung erfolgt in einem festen, meist wöchentlichen oder mehrmals wöchentlichen Rhythmus und umfasst die alltägliche Pflege der genutzten Flächen. Eine Grundreinigung geht deutlich darüber hinaus: Sie wird seltener durchgeführt, etwa einmal im Jahr, und beinhaltet intensivere Arbeiten wie die Tiefenreinigung von Böden, Fenstern oder stark verschmutzten Bereichen.

Abrechnung als Sonderposition

Weil Grundreinigungen einen deutlich höheren Aufwand verursachen, werden sie in der Jahresabrechnung häufig getrennt von der laufenden Reinigung ausgewiesen. Diese Trennung hilft der Eigentümergemeinschaft nachzuvollziehen, ob eine Kostensteigerung aus dem laufenden Betrieb stammt oder auf eine einmalige zusätzliche Leistung zurückgeht. Wird eine solche Sonderleistung nicht klar gekennzeichnet, kann es bei der Eigentümerversammlung zu Rückfragen kommen, warum der Reinigungsposten in einem Jahr höher ausfällt als gewohnt.

Praktische Bedeutung für Eigentümer

Für Eigentümer lohnt sich ein regelmäßiger Blick auf die Reinigungsposition in der Jahresabrechnung, auch wenn die Beträge im Vergleich zu Rücklage oder Versicherung meist kleiner ausfallen. Wer erkennt, welche Flächen erfasst sind und wie die Verteilung funktioniert, kann in der Eigentümerversammlung fundierter mitdiskutieren, wenn es um eine Neuvergabe oder eine Anpassung des Leistungsumfangs geht. Gerade bei steigenden Kosten für die Treppenhausreinigung im Hausgeld ist es sinnvoll, gemeinsam mit der Verwaltung zu prüfen, ob der bestehende Vertrag noch dem tatsächlichen Bedarf der Anlage entspricht oder ob eine Anpassung des Leistungsverzeichnisses ansteht. So bleibt die Kostenposition nachvollziehbar, und die Gemeinschaft behält die Kontrolle über einen Ausgabenposten, der sich direkt auf den Wohnwert der gesamten Anlage auswirkt.

Beschlussfassung und Kostenkontrolle in der Eigentümerversammlung

Die Entscheidung über die Vergabe der Treppenhausreinigung fällt nicht willkürlich, sondern unterliegt klaren rechtlichen Rahmenbedingungen innerhalb der Eigentümergemeinschaft. Da die Kosten für die Treppenhausreinigung im Hausgeld einen wiederkehrenden Posten darstellen, müssen Eigentümer regelmäßig über Anbieter, Vertragslaufzeiten und Preisgestaltung informiert und beteiligt werden.

Mehrheitsbeschluss zur Vergabe

Grundsätzlich entscheidet die Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit über die Beauftragung eines Reinigungsdienstleisters. Die Hausverwaltung bereitet hierfür üblicherweise mehrere Vergleichsangebote vor, die den voraussichtlichen Kostenumfang transparent darstellen. Erst nach einem gültigen Beschluss darf der neue Vertrag geschlossen und in die Betriebskostenabrechnung übernommen werden. Ohne eine ordnungsgemäße Beschlussfassung besteht das Risiko, dass einzelne Eigentümer die Umlage der Treppenhausreinigung im Hausgeld später anfechten.

Kostentransparenz und Nachvollziehbarkeit

Für die Akzeptanz innerhalb der Gemeinschaft ist es entscheidend, dass die Kalkulation der Treppenhausreinigungskosten im Hausgeld nachvollziehbar bleibt. Die Verwaltung sollte daher Angebote mit vergleichbaren Leistungsumfängen einholen und Preisänderungen frühzeitig kommunizieren. Im Jahr 2026 gewinnt zudem die Dokumentation von Preisanpassungen durch Lohn- und Materialkostensteigerungen an Bedeutung, da viele Dienstleister ihre Verträge an Indexklauseln koppeln. Eine verständliche Aufschlüsselung im Protokoll der Eigentümerversammlung erleichtert es, künftige Diskussionen über die Höhe der Treppenhausreinigungskosten im Hausgeld sachlich zu führen und unnötige Konflikte innerhalb der Gemeinschaft zu vermeiden.

Über Andreas Kirchner 545 Artikel
Andreas Kirchner ist Herausgeber des Magazins ratgeber-eigentumswohnungen.de. Auf unserer Seite stellen wir Ihnen interessante Ratgeber rund um das Thema Immobilien, insbesondere Eigentumswohnungen, ausgiebig vor. Alles was Sie rund um die Eigentumswohnung wissen sollten erfahren Sie bei uns.