Wohnung verkaufen Seevetal

Wohnung verkaufen in Seevetal

Wenn Sie die Absicht haben, in Seevetal Ihre Eigentumswohnung zu verkaufen, gilt es schon im Vorfeld einiges zu beachten. Viele Angelegenheiten im Wohnungsverkauf betreffen Verkäufer und Käufer gleichermaßen. Andere Dinge betreffen die Verkäufer im Speziellen, neben anfallenden Kosten sind das etwa Fragen zum Gemeinschaftseigentum. Als Verkäufer haben Sie nicht nur eine Wohnung zu verkaufen in Seevetal als Sondereigentum, Sie verkaufen damit auch Anteile am Gemeinschaftseigentum. Bei Immobilien gibt es auch kaum Unterschiede hinsichtlich Arbeitsaufwand für einen Verkäufer. Die Vorarbeiten sind dieselben, egal ob es sich um eine Eigentumswohnung oder um ein Haus in Seevetal handelt.

Die ersten Schritte zum Verkauf

Als Verkäufer sollten Sie für jede Immobilie in Seevetal folgende Dokumente für potenziellen Käufer vorlegen können:

Einfluss auf den Verkaufspreis der Eigentumswohnung haben auch die Fragen, ob die Wohnung leer steht oder vermietet ist beziehungsweise, ob eine Renovierung vorgenommen wurde.

Leer oder vermietet?

Weiters ist zu klären, ob noch jemand in der Immobilie lebt oder ob sie bereits leer steht. Das ist nicht nur eine Preisfrage. Leer stehende Wohnungen können bis zu 30 Prozent höheren Preisen verkauft werden. Ein Grund dafür ist die Nachfrage, ein weiterer sind Komplikationen, die bei vermieteten Wohnungen eintreten können. Es kann Verzögerungen geben, wenn noch einem Mieter vorher gekündigt werden muss. Die Vorgaben durch Mieterschutzgesetze müssen bei Kündigung eingehalten werden. Ausnahmeregelungen gibt es nur bei Eigenbedarfsklage oder Zahlungsrückstand der Mieter.

Bei einem bestehenden Mietverhältnis ist die Nutzung der Wohnung durch den Käufer auf unbestimmte Zeit nicht möglich. Daher hat diese Einschränkung Auswirkung auf den zu erzielenden Preis. Der neue Besitzer sind ebenfalls Grenzen für Mieterhöhungen gesetzt. Diese sind durch gesetzliche Vorgaben und durch den Mietspiegel der Stadtbehörde geregelt.

Renovierung

Die Frage, ob eine Wohnung vor Verkauf renoviert werden sollte, lässt sich nicht eindeutig beantworten. Bei anspruchsvollen Käufern in Seevetal kann das sinnvoll sein, wenn dadurch auch höhere Preise möglich sind. Sollte eine Renovierung vor dem Verkauf nicht dringend notwendig sein, ist eher abzuraten. Renovierungen kosten Zeit und Geld, was auch wiederum den Verkaufspreis erhöht. Diese Frage lässt sich im Rahmen der Immobilienbewertung klären.

Steuern und Marktsituation

Mieter können zusätzliche Kosten wie etwa für eine Renovierung verursachen. Weiters ist nicht immer sofort klar, ob die Wohnung in Seevetal steuerfrei verkauft werden kann oder nicht.

Auch hat die aktuelle Marktsituation in Seevetal Einfluss auf den Immobilienwert. Für gewöhnlich unterliegt der Markt starken Schwankungen auch auf regionaler Ebene. Sie sollten daher auf alle Fälle als Vorbereitung Ihre Immobilien in Seevetal bewerten lassen. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie den Verkauf über einen örtlichen Makler in Seevetal arrangieren lassen oder privat verkaufen möchten.

Immobilien bewerten lassen in Seevetal

Für die Bewertung Ihrer Eigentumswohnung können Sie selbst durch Schätzung und Vergleich einen Wert ermitteln, den das Objekt auf dem freien Markt wahrscheinlich hätte. Sicherer ist es, einen Gutachter oder Makler Ihre Eigentumswohnung bewerten zu lassen. Wenn Sie dem Makler auch den Auftrag der Vermittlung geben, erfolgt diese Bewertung meist kostenfrei.

Bei kostenpflichtigen Gutachten bewertet ein Sachverständiger die Eigentumswohnung, was üblicherweise verlangt in der Regel mehrere hundert Euro kostet. Meist lohnt es sich auch, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, um den Wert Ihrer Immobilie festzustellen.

Wovon die Preise abhängen

Der örtliche Quadratmeterpreis für Eigentumswohnungen lässt selbst sich erfragen und analysieren. Jedoch können die Experten am besten die Daten interpretieren und kennen den örtlichen Wohnungsmarkt. Neben Lage und Zustand einer Wohnung beeinflussen auch andere Faktoren den Immobilienpreis einer Wohnung in Seevetal.

Baujahr: Wohnungen in Gebäuden aus den 50er bis 70er Jahren liegen deutlich unter den Preisen von Altbau- oder Neubauwohnungen.

Etage: Eine Wohnung im Erdgeschoss kann bis zu 20 oder 30 Prozent weniger einbringen als eine Wohnung in einer höheren Etage. Gründe sind neben der Angst vor Einbrechern die Tatsache, dass diese Wohnungen oft dunkler oder kälter sind.

Austrittsmöglichkeiten: Eine Wohnung ohne Garten oder Balkon bedeutet Preisabschläge.

Zimmeranzahl: In Großstädten sind eher Wohnungen mit 3 bis 5 Zimmern gefragt.

Immobilienmakler Seevetal

Wenn Sie auf die Unterstützung eines Immobilienmaklers in Seevetal setzen, können Sie erwarten, dass er den Markt bestens kennt, Kaufinteressenten berät und mit Übergabeprotokoll sowie den notwendigen Vertragsdetails vertraut ist. Auch kann ein Makler für Sie herausfinden, wie Sie eine Immobilie trotz Kredit verkaufen können und ob Spekulationssteuer anfällt oder nicht. Ein Makler kann aufgrund seiner Erfahrung eine wesentliche Unterstützung für einen erfolgreichen Verkaufsabschluss darstellen. Ihnen bleiben nur noch die relevanten Entscheidungen oder Dokumente überlassen.

Wohnung privat verkaufen

Wenn Sie den Verkauf selbst vornehmen, müssen Sie alle notwendigen Schritte selbst erledigen. Darunter fallen unter anderem die Vorbereitung und Erstellung des Exposés, Anzeigenschaltung, Bewertung und Werbung für den Verkauf, Kontaktaufnahme zu Interessenten, Terminvereinbarung und Durchführung von Besichtigungsterminen, Auswahl eines Käufers und Erstellung des Vertrags, Organisation eines Notartermins und noch mehr. Also all jene Aufgaben, die ansonsten ein Makler für Sie übernimmt. Sollten Sie dennoch alles selbst machen wollen, ist besonders Werbung für die Immobilie in Seevetal wichtig.

Verkaufsabschluss

Haben Sie einen Käufer gefunden, kümmert sich entweder Ihr Makler um den Vertrag. Oder Sie müssen selbst einen Vorvertrag aufsetzen und alle Punkte des Vertrages auf Ordnungsmäßigkeit überprüfen. Anschließend benötigen Sie einen Notartermin für den finalen Vertragsabschluss.

Anfallende Kosten für den Verkäufer

Maklerprovision

Die Provision für den Makler übernehmen entweder Käufer oder Verkäufer oder beide, das hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Die Provision beträgt meist zwischen drei und sieben Prozent des Verkaufspreises. Ein Makler kann zwar nach erfolgreichem Kaufabschluss vom Erlös des Verkaufs bezahlt werden. Andere Aufwendungen wie beispielsweise Notarkosten, Unterlagen müssen Sie jedoch vorab bezahlen.

Weitere Maklerkosten können durch eine vermietete Eigentumswohnung anfallen. In diesem Fall kommt das Bestellerprinzip zum Tragen, nach welchem bis zu zwei Monatskaltmieten Provision anfallen, falls Sie der Makler auch bei der Vermietung der Wohnung unterstützt hat.

Notarkosten

Die Notarkosten von 1,5 bis zwei Prozent des Kaufpreises muss normalerweise der Käufer bezahlen. Kosten für die Löschung der Rechte Dritter fällt jedoch dem Verkäufer zu, oder auch die Gesamtkosten für den Notar, sollte der Käufer nicht zahlen.

Steuern

Die Grunderwerbssteuer begleicht üblicherweise der Käufer, doch gilt auch hier, dass der Verkäufer zahlen muss, wenn der Käufer die Grunderwerbssteuer nicht bezahlt.

Ob für den Verkäufer durch die Spekulationsfrist auch eine Spekulationssteuer anfällt, muss im Einzelfall – am besten mit dem Makler – geklärt werden.

Zinsen

Es ist möglich, eine Wohnung ohne eigene Kapitalrücklagen zu verkaufen. Wie bereits erwähnt, müssen jedoch einige der anfallenden Kosten für einen Wohnungsverkauf (Notargebühren, Gutachten) im Vorhinein bezahlt werden. Bei etwaigen Kontoüberziehungen können also zusätzlich Kosten für Zinsen anfallen. Es ist daher anzuraten, dafür etwas Geld zur Seite zu legen.

Zwangsweiser Wohnungsverkauf

Üblicherweise müssen Immobilien verkauft werden, um Hilfebedürftigkeit abzuwenden. Arbeitslose und Hartz 4-Empfänger müssen nicht unbedingt ihre Eigentumswohnung zwangsweise verkaufen, wenn sie die Immobilie selbst nutzen. In so einer Situation sollten Sie auf alle Fälle den Rat eines Steuer- und Rechtsberaters in Anspruch nehmen.

Über Andreas Kirchner 457 Artikel
Andreas Kirchner ist Herausgeber des Magazins ratgeber-eigentumswohnungen.de. Auf unserer Seite stellen wir Ihnen interessante Ratgeber rund um das Thema Immobilien, insbesondere Eigentumswohnungen, ausgiebig vor. Alles was Sie rund um die Eigentumswohnung wissen sollten erfahren Sie bei uns.