Die Versicherungspflicht des Wohnungseigentümers
Das Wohnungseigentumsgesetz schreibt eine Feuerversicherung sowie eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zwingend vor (§21 Absatz 5 WEG). Das bedeutet auch, dass jeder einzelne Wohnungseigentümer von den anderen den [zum Ratgeber]

