
Der allstimmige Beschluss
Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat in weiten Bereichen Beschlusskompetenz, das bedeutet, sie kann ihre Verwaltungsangelegenheiten in einer Wohnungseigentümerversammlung durch eine Beschlussfassung regeln. Dazu gehören beispielsweise die Jahresabrechnung, [zum Ratgeber]