Fenster in der Eigentumswohnung – Ein Kostenfaktor

Fenster Eigentumswohnung

Wer sich für eine Eigentumswohnung als Mittel der Geldanlage entschieden hat, möchte auf diesem Wege eine angemessene Rendite erzielen. Handelt es sich um ein in die Jahre gekommenes Objekt, so können die eingebauten Fenster schnell zum Zankapfel zwischen Mieter und Vermieter werden. Was in diesem Kontext wichtig ist, sehen wir uns in diesem Artikel an.

Fenster in der Modernisierung

Werden die Fenster in der vermieteten Eigentumswohnung ausgetauscht, so kann dies im Rahmen einer Modernisierung geschehen. In diesem Fall müssen bestimmte Gründe vorliegen, wie zum Beispiel durch die Fenster verursachte Zugluft oder der Eintritt von Feuchtigkeit. Auch Kondenswasser an den Fenstern bietet dem Mieter den Anspruch auf eine Modernisierungsmaßnahme, deren Kosten der Vermieter zu tragen hat.

Werden mit der Modernisierung nur solche Mängel behoben, ist dies noch kein Grund für eine Erhöhung der Miete. Anders sieht es im Falle einer nachhaltigen energetischen Sanierung aus. Denn diese hebt letztlich den Weg der Eigentumswohnung an und kann deshalb auch mit gewissen Kosten für den Mieter verbunden sein.

Verantwortlichkeit bei Defekten

Nun sind in der Eigentumswohnung Fenster kaputt – wer ist verantwortlich für Reparatur? Wer steht in der Verantwortung, wenn tatsächlich Defekte an den Fenstern in der Eigentumswohnung auftreten? War die normale Abnutzung durch den Zahn der Zeit dafür verantwortlich, so fällt der Schaden auf den Vermieter zurück.

Anders sieht es aus, wenn der Mieter selbst für die Schäden verantwortlich war. Dies könnte zum Beispiel durch eine missglückte versuchte Reparatur der Fall sein. In diesem Fall muss der Vermieter nicht für die Schäden haften. Stattdessen fällt die finanzielle Verantwortung allein auf den Mieter zurück. 

Gefahr der Mietminderung

In anderen Fällen kommt es vor, dass der Mieter von sich aus auf Schäden an den Fenstern aufmerksam macht, die nicht von ihm verursacht wurden. Für Vermieter einer Wohnung ist es in diesem Moment wichtig, die Sache selbst unter die Lupe zu nehmen. Sollte ein Schaden vorliegen und wird dieser nicht vom Vermieter behoben, kann der Mieter eine Mietminderung in die Tat umsetzen.

In diesem Fall ist eine Reduktion der Miete um bis zu 20 Prozent pro Monat keine Seltenheit. Für Vermieter bedeutet dies natürlich eine erhebliche Reduktion der monatlichen Einnahmen. Sollten die Beschwerden von Seiten des Mieters begründet sein, ist es aus dem Grund wichtig, mit einer Reaktion nicht lange zu zögern. Die Reparatur der Fenster kann unter dem Strich noch immer viel günstiger sein als die Reduktion der Einnahmen, die im anderen Fall zu erwarten wäre.

Kosten der Fenstersanierung auf Mieter umlegen

In so manchem Fall ist eine umfassende Fenstersanierung letztlich nicht zu vermeiden. In diesem Kontext können die Kosten auf den Mieter umgelegt werden. Die Erhöhung der Miete aufgrund der Modernisierung ist aber nur für den Fall zulässig, dass sich der Gebrauchswert der Wohnung in der Folge dessen erhöht.

Das Mietrecht gestattet dem Vermieter im Falle der Fenstersanierung nur eine Erhöhung der Miete in einem bestimmten Rahmen. Derzeit darf die Jahresmiete in der Folge nicht um mehr als acht Prozent erhöht werden. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch die Kosten für die Fenstersanierung unter dem Strich tatsächlich waren. Vielmehr ist die Tatsache entscheidend, dass diese durchgeführt wurde.

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