Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist ein Dokument zur Bestätigung, dass der Mieter keine Mietschulden aus dem vergangenen Mietverhältnis hinterlassen hat. Damit kann sich ein Vermieter vor Abschluss eines Mietvertrags gegen finanzielle Risiken absichern. Außerdem bietet ein derartiges Dokument den Vermietern die Möglichkeit, die sogenannten allseits gefürchteten Mietnomaden identifizieren zu können. Allerdings geht aus einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung nicht hervor, ob es weitere Rückstände wie etwa Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen gibt oder für welchen Zeitraum dieses Dokument gilt. Mittlerweile fordern immer mehr Privateigentümer und Wohnungsbaugesellschaften von Mietinteressenten immer häufiger einen derartigen Nachweis, um sich vor unregelmäßigen Mietzahlungen oder gar Totalausfällen zu schützen.

Gesetz und Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Die deutschen Gerichte haben entschieden, dass Mieter kein Anrecht auf eine sogenannte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung seitens ehemaliger Vermieter haben. Vermieter dürfen auch nicht die Vermietung einer Wohnung von der Vorlage einer solchen Bescheinigung abhängig machen. Überdies meinen die Gerichte, dass diese Bescheinigung keine verlässliche Auskunft über die Zuverlässigkeit eines Mieters gibt.

Inhalt einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung enthält meist folgende Angaben:

  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Name und Anschrift des Mieters
  • Dauer des Mietverhältnisses
  • Bestätigung der pünktlichen und vollständigen Mietzahlungen
  • Die Höhe eventueller Mietschulden
  • Allfällige Anmerkungen seitens des Vermieters zur Art der Mietschulden
  • Datum und Unterschrift des Vermieters

Kosten der Bescheinigung

Grundsätzlich ist es einem Vermieter erlaubt, die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung gegen eine Gebühr auszustellen. Die Begründung dafür ist, dass der Vermieter dafür einen gewissen Aufwand und Materialkosten hat und für diese darf er vom Mieter Entschädigung verlangen. Jedoch ist die Höhe dieser Entschädigung nicht gesetzlich festgeschrieben. Es kann vorkommen, dass Vermieter die Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen nur gegen Gebühren von bis zu 50 Euro ausstellen. Die Mieter können sich gegen zusätzliche Kosten bei einem Auszug absichern, indem sie bereits bei der Unterzeichnung eines Mietvertrags die Kosten für eine allfällige Mietschuldenfreiheitsbescheinigung festschreiben lassen.

Alternativen einer Mietschulden-Freiheitsbescheinigung

Sollte der Vermieter kein derartiges Dokument ausstellen wollen, kann der Mieter auch Quittungen über geleistete Mietzahlungen vom ehemaligen Vermieter verlangen und diese dem neuen Vermieter vorlegen. Ein Mieter hat auch die Möglichkeit, durch die freiwillige Vorlage einer Schufa-Bonitätsauskunft eine Alternative zur Mietschuldenfreiheitsbescheinigung anzubieten.

Über Andreas Kirchner 456 Artikel
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