Die Übergabe beim Hausverkauf

Die Übergabe beim Hausverkauf

Ist ein Immobilien-Kaufvertrag erfolgreich abgeschlossen und unterschrieben, steht nur noch die Übergabe beim Hausverkauf an. Bei einer Übergabe, sei es privat oder mit einem Makler, gilt es bestimmte Regeln zu beachten. Einige rechtliche Unterlagen sind an den Käufer zu übergeben. Zur Sicherheit aller Parteien ist es auch wichtig, ein ausführliches Übergabeprotokoll anzufertigen. Ist ein Makler für den Verkauf verantwortlich, regelt dieser auch die Übergabe und das Übergabeprotokoll.

Sachmängelausschluss

Üblicherweise sind relevante Details im Kaufvertrag festgehalten. Die meisten notariellen Kaufverträge beinhalten Sachmängelausschlüsse. Diese Klausel bedeutet, ein Haus wird so gekauft, wie es bei der Besichtigung durch den Käufer war. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden und Mängel, außer er hat sie arglistig verschwiegen. Lässt sich das arglistige Verschweigen beweisen, kann der Käufer den Kaufpreis zurückhalten. Schäden, welche erst beim Auszug oder durch Renovierungsmaßnahmen entstanden, muss der Verkäufer auf eigene Kosten beheben lassen. Für Käufer ist es daher ratsam, ein detailliertes Protokoll bei der Besichtigung anzulegen und Kopien dem Notar und dem Verkäufer auszuhändigen.

Unterlagen

Folgende Unterlagen gehen anlässlich der Übergabe beim Hausverkauf vom Verkäufer an den Käufer über:

  • bereits vorhandene Versicherungsurkunden
  • Gebrauchsanleitungen, Wartungsverträge und Garantiescheine
  • Prüfprotokolle (Heizung, Schornstein)
  • Zählerstände und aktuelle Abrechnungen für Heizung, Wasser, Gas, Strom, Müllabfuhr, Grundsteuer
  • Rechnungskopien wichtiger Instandhaltungsarbeiten und Reparaturen
  • sämtliche Schlüssel für Haus, einzelne Räume, Nebengebäude und Garagen

Meist kommt es zur Schlüsselübergabe erst nach der vollständigen Zahlung des Kaufpreises.

Das Übergabeprotokoll

Ein Übergabeprotokoll dient der Dokumentation aller übergebenen Unterlagen, des Zubehörs und des Zustands der Immobilie. Es sollte nicht nur Mängel auflisten, sondern auch gesonderte Absprachen zur Möbelübernahme und Schlüsselübergabe. Meist spricht der Kaufvertrag vom besenreinen Zustand einer Immobilie, also frei von Möblierung und sonstigen Besitztümern des vorherigen Eigentümers. Ausgenommen sind jene Dinge, die ausdrücklich mit verkauft wurden. Die Verkäufer sollten während der Übergabe ein detailliertes Protokoll zum Zustand der Immobilie erstellen. So schützen sie sich auch vor etwaigen Nachforderungen der Käufer. Die Käufer schützen sich wiederum vor Mängeln und anderen Nachteilen, die sich nach dem Verkauf ergeben könnten.

Ein Übergabeprotokoll enthält allgemeine Angaben, wie die Adresse des verkauften Objektes, die Kontaktdaten der bisherigen und neuen Eigentümer sowie das Übergabedatum. Anzugeben ist weiters eine Liste aller Unterlagen, Dokumente, Schlüssel, Zählerstände, Bedienungsanleitungen und weiterer Gegenstände, die laut Kaufvertrag übergeben werden sollen. Auch vor Ort wahrgenommene Mängel gehören ins Übergabeprotokoll.

Über Andreas Kirchner 457 Artikel
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