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Verwaltung

Der allstimmige Beschluss

Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat in weiten Bereichen Beschlusskompetenz, das bedeutet, sie kann ihre Verwaltungsangelegenheiten in einer Wohnungseigentümerversammlung durch eine  Beschlussfassung regeln. Dazu gehören beispielsweise die Jahresabrechnung, [zum Ratgeber]