
Sondernutzungsrechte bei Gemeinschaftseigentum
Mit der Einräumung von Sondernutzungsrechten wird quasi „Sondereigentum“ geschaffen. Einzelne (Mit-)Eigentümer erhalten dabei das alleinige und ausschließliche Gebrauchs-und Nutzungsrecht an den betreffenden Grundstücksflächen, Anlagen, Kellern [zum Ratgeber]