Grundpfandrechte

Grundpfandrechte

Das sogenannte Grundpfandrecht kommt häufig ins Spiel, wenn es um die Finanzierung für den Kauf oder Bau einer Immobilie geht. Wenn Banken Sicherheiten für die Vergabe von Immobilienkrediten verlangen, kann das Grundpfandrecht als Absicherung dienen. Die Bank als Grundpfandrechtsgläubiger erhält durch diese Regelung das Recht, bei einem Kreditausfall die Immobilie zu verwerten. Der Eigentümer einer Immobilie kann das Objekt aber auch als Sicherheit für andere Gegenleistungen einsetzen.

Arten von Grundpfandrechten

In Deutschland gibt es folgende Arten von Grundpfandrechten die Hypothek, die Grundschuld, die Sicherungsgrundschuld und die Rentenschuld. Meist ist es ein Haus oder eine Wohnung, die als Absicherung eines Baufinanzierungsdarlehens dienen. Das Grundpfandrecht hat in diesem Fall die Funktion einer Hypothek oder einer Grundschuld, welche in das Grundbuch einzutragen ist. Das Grundpfandrecht kommt jedoch nicht nur bei der Baufinanzierung vor. Auch im Sachenrecht können Pfandrechte an Grundstücken oder an grundstücksgleichen Rechten zur Sicherung von Forderungen und Darlehen dienen. Gibt es einen Kreditausfall, kann ein Gläubiger die Schuldensumme durch einen Zwangsverkauf wieder einbringen. Aus diesem Grund sind die Grundpfandrechte nun die häufigste Art von Besicherung von Krediten.

Hypothek und Grundschuld

Jede Art von Grundpfandrecht wird im Grundbuch eingetragen. Es bestehen jedoch Unterschiede zwischen einer Hypothek und einer Grundschuld.

Eine Hypothek ist immer an das entsprechende Darlehen für die jeweilige Immobilie gekoppelt. Somit ist die Hypothek auch eine Eigentümergrundschuld. Mit jeder Rückzahlung sinkt die Höhe der Hypothek und sie erlischt automatisch, sobald die Baufinanzierung komplett abbezahlt ist.

Die Grundschuld kann hingegen unabhängig vom jeweiligen Darlehen existieren. Die Höhe der Darlehenssumme vermindert sich jedoch nicht durch die Rückzahlungen während der Laufzeit. Ist ein Darlehen abbezahlt, muss erst ein Antrag sowie die Zustimmung der finanzierenden Bank erfolgen, um die Grundschuld aus dem Grundbuch zu löschen.

Eine Grundschuld als Form des Grundpfandrechts bietet durch ihre Flexibilität viele Vorteile. Sie kann zur Umschuldung genutzt werden oder zur Besicherung einer weiteren Finanzierung.

Verwertungsrechte

Wenn es um Grundpfandrechte geht, haben Gläubiger dingliche Verwertungsrechte. Kreditausfälle lassen sich notfalls im Wege der Zwangsversteigerung oder der Zwangsverwaltung abdecken. Hier haben die Inhaber von Grundpfandrechten eine bevorzugte Stellung. Grundpfandrechte können sich auch auf Zubehör und bewegliche Sachen erstrecken. Dies können neben Grundstück und Gebäude beispielsweise eventuelle Miet- und Pachtforderungen und Versicherungsentschädigungen wie etwa für Gebäudeversicherungen und sonstige Schadensversicherungen sein.

Über Andreas Kirchner 455 Artikel
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