Wofür kann die Eigentümergemeinschaft die Rückstellung verwenden?
Laut Wohnungseigentumsgesetzes ist jede Eigentümergemeinschaft einer Immobilie verpflichtet, eine angemessene Rückstellung für Reparaturen und Sanierungen zu bilden. Diese Instandhaltungsrücklage oder Instandhaltungsrückstellung ist zweckgebunden und dient [zum Ratgeber]
