
Wer hält den Garten bei einer Eigentümergemeinschaft in Ordnung?
Bei einer Eigentümergemeinschaft unterscheidet man zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. Das Sondereigentum dient ausschließlich dem Bewohner und Wohnungsbesitzer, die Eigentumswohnung ist also Sondereigentum. Das Gemeinschaftseigentum hingegen [zum Ratgeber]